
Einbürgerungsinitiative NEIN
Volksabstimmung
von 1. Juni 2008
SVP-Einbürgerungsinitiative NEIN.
Einige
Fremdenfeinde im Land stellen sich den Einbürgerungsakt vor dem
Volk vor wie die drei Affen, die nichts sehen, nichts hören, nichts
sagen. Dabei ist für uns alle doch selbstverständlich, wenn
wir ein Gesuch an eine Behörde richten, erhalten wir eine begründete
Antwort. Ein Einbürgerungsgesuch ist ein solches Gesuch, das nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen zu bearbeiten und zu entscheiden
ist. Ein sachlicher Entscheid braucht eine sachliche Begründung,
die nachvollziehbar ist. Und noch mehr: eine Entscheidbegründung
muss rechtlich anfechtbar, überprüfbar sein. Es könnte
ja sein, dass die erste Instanz sich getäuscht hat. Eine Urnenabstimmung
über ein Einbürgerungsgesuch, wo jeder durch das Stimmgeheimnis
geschützt, auch noch seine komischen Gefühle ausleben kann,
ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern letztlich auch zutiefst
undemokratisch, und sagen wir es deutlich unschweizerisch.
Die vorliegende
Initiative ist die Reaktion auf ein kluges Urteil des Bundesgerichts.
Das Bundesgericht hat nämlich entschieden, dass Urnenabstimmungen
über Einbürgerungen nicht zulässig sind nachdem im luzernischen
Emmen das verhetzte Volk alle Einbürgerungsgesuch mit Namen auf
"itschitsch" einfach in Bausch und Bogen abgelehnt hat. Seitdem
haben viele Gemeinden Einbürgergungskommssionen geschaffen. Der
Kanton Bern hat die Einbürgerungen in einer Volksabstimmung schlicht
den Gemeinde-Exekutiven übertragen und es funktioniert.
Im Kanton
Solothurn stellt sich eigentlich das von der SVP angesprochene Problem
kaum. Die Einbürgerungen sind Sache der Bürgergemeinden. Niemand
hält Urnenabstimmungen ab. Wenn an einer Bürgergemeindeversammlung
eingebürgert wird, müssen die zur Abstimmung gelangen Anträge
einfach gehörig begründet sein.
Aus Solothurner Sicht brauchen wir die SVP-Einbürgerungsinitiative
schlicht nicht.
9. Mai
2008
Ernst
Leuenberger, Ständerat, Solothurn
|