Einbürgerungsinitiative NEIN

Volksabstimmung von 1. Juni 2008
SVP-Einbürgerungsinitiative NEIN.

Einige Fremdenfeinde im Land stellen sich den Einbürgerungsakt vor dem Volk vor wie die drei Affen, die nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Dabei ist für uns alle doch selbstverständlich, wenn wir ein Gesuch an eine Behörde richten, erhalten wir eine begründete Antwort. Ein Einbürgerungsgesuch ist ein solches Gesuch, das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu bearbeiten und zu entscheiden ist. Ein sachlicher Entscheid braucht eine sachliche Begründung, die nachvollziehbar ist. Und noch mehr: eine Entscheidbegründung muss rechtlich anfechtbar, überprüfbar sein. Es könnte ja sein, dass die erste Instanz sich getäuscht hat. Eine Urnenabstimmung über ein Einbürgerungsgesuch, wo jeder durch das Stimmgeheimnis geschützt, auch noch seine komischen Gefühle ausleben kann, ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern letztlich auch zutiefst undemokratisch, und sagen wir es deutlich unschweizerisch.

Die vorliegende Initiative ist die Reaktion auf ein kluges Urteil des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat nämlich entschieden, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen nicht zulässig sind nachdem im luzernischen Emmen das verhetzte Volk alle Einbürgerungsgesuch mit Namen auf "itschitsch" einfach in Bausch und Bogen abgelehnt hat. Seitdem haben viele Gemeinden Einbürgergungskommssionen geschaffen. Der Kanton Bern hat die Einbürgerungen in einer Volksabstimmung schlicht den Gemeinde-Exekutiven übertragen und es funktioniert.

Im Kanton Solothurn stellt sich eigentlich das von der SVP angesprochene Problem kaum. Die Einbürgerungen sind Sache der Bürgergemeinden. Niemand hält Urnenabstimmungen ab. Wenn an einer Bürgergemeindeversammlung eingebürgert wird, müssen die zur Abstimmung gelangen Anträge einfach gehörig begründet sein.
Aus Solothurner Sicht brauchen wir die SVP-Einbürgerungsinitiative schlicht nicht.

9. Mai 2008

Ernst Leuenberger, Ständerat, Solothurn



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