Mittelland Zeitung,
31. Mai 2003
Ständerat Ernst
Leuenberger zur Sommersession 2003
1. Stimmen
Sie dem Finanzausgleich und der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA) zu?
Der
Ständerat hat dem Neuen Finanzausgleich in der Herbstsession 2002
ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Kanton Solothurn ist auf den Ressourcenausgleich
dringend angewiesen. Die Kantonalisierung der Behindertenbetreuung ist
schlecht. Vor der Volksabstimmung muss gesetzlich fixiert werden, wie
diese Finanzierung in den Kantonen künftig aussieht - sonst wird
die Vorlage in der Volksabstimmung Mühe haben. Die materielle Steuerharmonisierung
wäre besser.
2. Sind Sie für die Einführung einer Sondersteuer auf Alcopops
(alkoholhaltige Süssgetränke)?
Die süssen Mixgetränke, für ein jugendliches Publikum
auf den Markt geworfen, boomen zur Zeit. Neben der Durchsetzung der
Alterslimite - insbesondere die Wirte sind gefragt - kann vielleicht
auch ein massiv höherer Preis das Konsumverhalten beeinflussen.
Im Sinne des Jugendschutzes und auch der Unfallverhütung bin ich
für den höheren Steuersatz. Man kann sich aber fragen, ob
ein Verbot von Suchtmittelwerbung nicht eine wirksamere Prävention
wäre.
3. Muss dem Bundesrat bei Abstimmungen ein Maulkorb verpasst werden?
(Parlamentarische Initiative Hans Fehr)
Nein.
Der Bundesrat vertritt vor Abstimmungen in der Öffentlichkeit nicht
nur seine Haltung, sondern auch die des Parlaments. Natürlich sind
Initiativkomitees und die parlamentarische Minderheit - zu der ich selbst
nur zu oft gehöre - nicht immer gleicher Meinung. Für die
Schweiz und die direkte Demokratie ist aber die öffentliche Debatte,
der Austausch der Meinungen sehr wichtig. Und klare Standpunkte machen
auch den Wählern die Entscheidungsfindung einfacher.
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