Mittelland Zeitung, 31. Mai 2003

Ständerat Ernst Leuenberger zur Sommersession 2003

1. Stimmen Sie dem Finanzausgleich und der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu?
Der Ständerat hat dem Neuen Finanzausgleich in der Herbstsession 2002 ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Kanton Solothurn ist auf den Ressourcenausgleich dringend angewiesen. Die Kantonalisierung der Behindertenbetreuung ist schlecht. Vor der Volksabstimmung muss gesetzlich fixiert werden, wie diese Finanzierung in den Kantonen künftig aussieht - sonst wird die Vorlage in der Volksabstimmung Mühe haben. Die materielle Steuerharmonisierung wäre besser.

2. Sind Sie für die Einführung einer Sondersteuer auf Alcopops (alkoholhaltige Süssgetränke)?
Die süssen Mixgetränke, für ein jugendliches Publikum auf den Markt geworfen, boomen zur Zeit. Neben der Durchsetzung der Alterslimite - insbesondere die Wirte sind gefragt - kann vielleicht auch ein massiv höherer Preis das Konsumverhalten beeinflussen. Im Sinne des Jugendschutzes und auch der Unfallverhütung bin ich für den höheren Steuersatz. Man kann sich aber fragen, ob ein Verbot von Suchtmittelwerbung nicht eine wirksamere Prävention wäre.

3. Muss dem Bundesrat bei Abstimmungen ein Maulkorb verpasst werden? (Parlamentarische Initiative Hans Fehr)
Nein. Der Bundesrat vertritt vor Abstimmungen in der Öffentlichkeit nicht nur seine Haltung, sondern auch die des Parlaments. Natürlich sind Initiativkomitees und die parlamentarische Minderheit - zu der ich selbst nur zu oft gehöre - nicht immer gleicher Meinung. Für die Schweiz und die direkte Demokratie ist aber die öffentliche Debatte, der Austausch der Meinungen sehr wichtig. Und klare Standpunkte machen auch den Wählern die Entscheidungsfindung einfacher.

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