Bieler Tagblatt, 17.03.05

Kritik vor Asyldebatte:
SP-Ständeräte verärgert
Blocher umging den Bundesrat

Bundesrat Blocher hat bürgerliche Ständeräte zu Gesetzesverschärfungen ermuntert, die der Bundesrat nicht wollte. Dies sagen SP-Ständeräte. Heute wollen sie ihrem Ärger in der Asyldebatte Luft machen.

Ständerat Ernst Leuenberger in der Debatte vom 16. März 2005 (Bild:Keystone)

«Ich bin nun 22 Jahre im Parlament, aber so etwas habe ich noch nie erlebt», wetterte gestern der Solothurner SP-Ständerat Ernst Leuenberger im Vorzimmer der kleinen Kammer. Der Grund für das Donnerwetter: Blochers Mitarbeiter haben laut Leuenberger bürgerliche Ständeräte mit Verschärfungsanträgen alimentiert, mit denen der Justizminister im Bundesrat unterlag. Er findet Blochers Vorgehen unerhört, aber auch jenes seiner Ratskollegen. Auf den von Blochers Mitarbeitern verteilten Anträgen stand laut Leuenberger: «Antrag BRB, abgelehnt» (BRB: Bundesrat Blocher). Dies zeige, dass Blocher mit den Anträgen zuvor im Bundesrat gescheitert sei. Die gleiche Beobachtung machten auch andere SP-Ständeräte.
Tatsächlich ging die vorberatende Ständeratskommission, der Leuenberger angehört, über die Verschärfungen des Bundesrates hinaus. So nahm sie die Beugehaft ins Gesetz, obwohl Blocher für dieses Zwangsmittel zur Ausschaffung im Bundesrat keine Mehrheit fand. Weiter verwässerte die Kommission die humanitäre Aufnahme für Bürgerkriegsflüchtlinge so, dass sie im Wesentlichen der heutigen vorläufigen Aufnahme entspricht. Dieser Rückschritt entspricht einer Forderung von Blocher und seiner SVP, die im Nationalrat die humanitäre Aufnahme erfolglos bekämpfte.

Gerichtsurteil am Freitag
Schliesslich schränkte die Ständeratskommission die Nothilfe an abgewiesene Asylbewerber ein. Dies ist eine Reaktion auf Gerichtsfälle in den Kantonen Solothurn und Bern, welche die Nothilfe für renitente Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid kappten. Pikanterweise befindet das Bundesgericht just morgen Freitag in einer öffentlichen Verhandlung darüber, ob die Einschränkung der Nothilfe verfassungsmässig ist. Allenfalls habe der Nationalrat ja die Möglichkeit, das Gesetz dem Gerichtsurteil anzupassen, sagen bürgerliche Ständeräte. Ähnlich verhält es sich mit der Ausweitung des Sozialhilfestopps für Asyl Suchende mit Nichteintretensentscheid. Eine ausführliche Analyse über die Wirkung der Massnahme liegt Anfang April vor, wie Blochers zuständiger Amtsdirektor, Eduard Gnesa, auf Anfrage sagte. Der Ständerat beschliesst aber heute wohl die Ausweitung des Fürsorgestopps.
Dagegen wehren sich sogar einige Bürgerliche. Eugen David (CVP, SG) beantragt, auf die Ausweitung vorerst zu verzichten. Allein im Kanton St. Gallen lebten 500 Asyl Suchende mit einem Nichteintretensentscheid. Mit der Ausweitung kämen 500 abgewiesene Asylbewerber dazu, bei denen ein Abtauchen in die Illegalität drohe. Doch David macht sich keine grossen Hoffnungen auf Einsicht, selbst bei seinen Parteikollegen. Für Hansheiri Inderkum (CVP, UR) etwa ist die Ausweitung trotz der Bedenken der Kantone vertretbar.

Sommaruga will Prüfung
Die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga hält mehrere Asylrechtsbestimmungen für völkerrechtswidrig. Sie beruft sich auf die Botschaft des Bundesrates zur Asylgesetzgebung von 1995, wo Massnahmen des vorliegenden Gesetzes noch für völkerrechtswidrig befunden wurden. Sommaruga beantragt die Rückweisung des Asylgesetzes an den Bundesrat, um die Verschärfungen auf ihre Völkerrechtskonformität zu prüfen. Dazu zählt die Bestimmung, wonach die Schweiz mit dem Heimatstaat nach einem abgelehnten Asylgesuch Kontakt aufnehmen kann, um die Rückschaffung vorzubereiten. Kritiker warnen, dies gefährde Asyl Suchende. Gegen Völkerrecht verstösst für Sommaruga zudem das Nichteintreten auf Asylgesuche, wenn die Bewerber keine Identitätspapiere vorweisen. Die Flüchtlingshilfe verweist auf den Völkerrechtler Walter Kälin, der vor Verstössen der Schweiz gegen internationales Recht warnt.
Gnesas Brief
Inderkum und Gnesa stützen sich dagegen auf Abklärungen des Bundesamtes für Justiz, die keine Verletzungen des Völkerrechts ergeben hätten. Ärger löste bei den Verfechtern einer harten Asyllinie die Veröffentlichung eines Briefes des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aus. Darin wird bei der Bestimmung zu den Papierlosen vor der «Abkehr von der humanitären Tradition» gewarnt. Gnesa verteidigte vor zwei Tagen in einem Schreiben an alle Ständeräte seinerseits die umstrittenen Bestimmungen. Gnesa stellte sich auch hinter Massnahmen, die die Ständeratskommission gegen den Willen des Gesamtbundesrates aufnahm. Dies kann als Indiz gewertet werden, dass Blocher den bürgerlichen Ständeräten Pate stand. Gnesa bestreitet allerdings, dass Blochers Mitarbeiter Anträge in der Kommission angeregt hätten, die zuvor vom Gesamtbundesrat verworfen wurden.

Markus Brotschi



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