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Bieler Tagblatt, 17.03.05
Kritik
vor Asyldebatte:
SP-Ständeräte verärgert
Blocher umging den Bundesrat
Bundesrat
Blocher hat bürgerliche Ständeräte zu Gesetzesverschärfungen
ermuntert, die der Bundesrat nicht wollte. Dies sagen SP-Ständeräte.
Heute wollen sie ihrem Ärger in der Asyldebatte Luft machen.
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Ständerat
Ernst Leuenberger in der Debatte vom 16. März 2005 (Bild:Keystone) |
«Ich
bin nun 22 Jahre im Parlament, aber so etwas habe ich noch nie erlebt»,
wetterte gestern der Solothurner SP-Ständerat Ernst Leuenberger
im Vorzimmer der kleinen Kammer. Der Grund für das Donnerwetter:
Blochers Mitarbeiter haben laut Leuenberger bürgerliche Ständeräte
mit Verschärfungsanträgen alimentiert, mit denen der Justizminister
im Bundesrat unterlag. Er findet Blochers Vorgehen unerhört, aber
auch jenes seiner Ratskollegen. Auf den von Blochers Mitarbeitern verteilten
Anträgen stand laut Leuenberger: «Antrag BRB, abgelehnt»
(BRB: Bundesrat Blocher). Dies zeige, dass Blocher mit den Anträgen
zuvor im Bundesrat gescheitert sei. Die gleiche Beobachtung machten
auch andere SP-Ständeräte.
Tatsächlich ging die vorberatende Ständeratskommission, der
Leuenberger angehört, über die Verschärfungen des Bundesrates
hinaus. So nahm sie die Beugehaft ins Gesetz, obwohl Blocher für
dieses Zwangsmittel zur Ausschaffung im Bundesrat keine Mehrheit fand.
Weiter verwässerte die Kommission die humanitäre Aufnahme
für Bürgerkriegsflüchtlinge so, dass sie im Wesentlichen
der heutigen vorläufigen Aufnahme entspricht. Dieser Rückschritt
entspricht einer Forderung von Blocher und seiner SVP, die im Nationalrat
die humanitäre Aufnahme erfolglos bekämpfte.
Gerichtsurteil am Freitag
Schliesslich schränkte die Ständeratskommission die Nothilfe
an abgewiesene Asylbewerber ein. Dies ist eine Reaktion auf Gerichtsfälle
in den Kantonen Solothurn und Bern, welche die Nothilfe für renitente
Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid kappten. Pikanterweise
befindet das Bundesgericht just morgen Freitag in einer öffentlichen
Verhandlung darüber, ob die Einschränkung der Nothilfe verfassungsmässig
ist. Allenfalls habe der Nationalrat ja die Möglichkeit, das Gesetz
dem Gerichtsurteil anzupassen, sagen bürgerliche Ständeräte.
Ähnlich verhält es sich mit der Ausweitung des Sozialhilfestopps
für Asyl Suchende mit Nichteintretensentscheid. Eine ausführliche
Analyse über die Wirkung der Massnahme liegt Anfang April vor,
wie Blochers zuständiger Amtsdirektor, Eduard Gnesa, auf Anfrage
sagte. Der Ständerat beschliesst aber heute wohl die Ausweitung
des Fürsorgestopps.
Dagegen wehren sich sogar einige Bürgerliche. Eugen David (CVP,
SG) beantragt, auf die Ausweitung vorerst zu verzichten. Allein im Kanton
St. Gallen lebten 500 Asyl Suchende mit einem Nichteintretensentscheid.
Mit der Ausweitung kämen 500 abgewiesene Asylbewerber dazu, bei
denen ein Abtauchen in die Illegalität drohe. Doch David macht
sich keine grossen Hoffnungen auf Einsicht, selbst bei seinen Parteikollegen.
Für Hansheiri Inderkum (CVP, UR) etwa ist die Ausweitung trotz
der Bedenken der Kantone vertretbar.
Sommaruga
will Prüfung
Die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga hält mehrere
Asylrechtsbestimmungen für völkerrechtswidrig. Sie beruft
sich auf die Botschaft des Bundesrates zur Asylgesetzgebung von 1995,
wo Massnahmen des vorliegenden Gesetzes noch für völkerrechtswidrig
befunden wurden. Sommaruga beantragt die Rückweisung des Asylgesetzes
an den Bundesrat, um die Verschärfungen auf ihre Völkerrechtskonformität
zu prüfen. Dazu zählt die Bestimmung, wonach die Schweiz mit
dem Heimatstaat nach einem abgelehnten Asylgesuch Kontakt aufnehmen
kann, um die Rückschaffung vorzubereiten. Kritiker warnen, dies
gefährde Asyl Suchende. Gegen Völkerrecht verstösst für
Sommaruga zudem das Nichteintreten auf Asylgesuche, wenn die Bewerber
keine Identitätspapiere vorweisen. Die Flüchtlingshilfe verweist
auf den Völkerrechtler Walter Kälin, der vor Verstössen
der Schweiz gegen internationales Recht warnt.
Gnesas Brief
Inderkum und Gnesa stützen sich dagegen auf Abklärungen des
Bundesamtes für Justiz, die keine Verletzungen des Völkerrechts
ergeben hätten. Ärger löste bei den Verfechtern einer
harten Asyllinie die Veröffentlichung eines Briefes des Departements
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aus. Darin wird bei der
Bestimmung zu den Papierlosen vor der «Abkehr von der humanitären
Tradition» gewarnt. Gnesa verteidigte vor zwei Tagen in einem
Schreiben an alle Ständeräte seinerseits die umstrittenen
Bestimmungen. Gnesa stellte sich auch hinter Massnahmen, die die Ständeratskommission
gegen den Willen des Gesamtbundesrates aufnahm. Dies kann als Indiz
gewertet werden, dass Blocher den bürgerlichen Ständeräten
Pate stand. Gnesa bestreitet allerdings, dass Blochers Mitarbeiter Anträge
in der Kommission angeregt hätten, die zuvor vom Gesamtbundesrat
verworfen wurden.
Markus
Brotschi
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