Bürgerrechtsvorlagen.
Medienkonferenz
vom 02. September 2004 in Solothurn
Es
geht um unsere Nachbarn, Mitschüler
und Arbeitskollegen
Vor
zehn Jahren hat die Mehrheit der Kantone (13:10) die "Erleichterte
Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern"
verworfen. Das Volksmehr nützte nichts und die Enttäuschung
war gross. Der Kanton Solothurn hat damals leider mit 53% Nein-Stimmenanteil
verworfen. Die Analyse der damaligen Abstimmung hat gezeigt, dass die
Ablehnung bei denen am stärksten war, die die Vorlage nicht oder
nur wenig kannten. Politische Information und Öffentlichkeit sind
also auch dann wichtig, auch wenn eine Vorlage im Rat wenig umstritten
war.
Besinnen
wir uns auf schweizerische Traditionen. Es war nicht immer so schwierig,
Schweizer zu werden wie im Jahre 2004. Vor hundert Jahren genügten
zwei Jahre Wohnsitzfrist; davor war gar nur ein festes Domizil nötig.
Erst 1928 wurden kulturelle Definitionen fürs "Schweizerwerden"
aufgenommen und die Frist laufend erhöht (1952 auf die bis heute
gültigen zwölf Jahre). Damals liess der Bundesrat verlauten,
dass nur eingebürgert wird, "wer geeignet und willig ist."
Heute tönt es doch gelassener. Im Ständerat etwa konnten wir
die Bürgerrechtsvorlagen einstimmig beschliessen. Es besteht die
Einsicht, dass etwas gehen muss.
Die Revision
schafft endlich eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz.
In einer Zeit, in der die Wirtschaft immer mehr Flexibilität fordert,
sind durchschnittliche Wohnsitzfristen von fünf bis sechs Jahren
im selben Kanton, wie sie heute gelten, nur noch eine Schikane. (Ganz
abgesehen von den unterschiedlichsten Praxen der Gemeinden.) Die Revision
begrenzt die Frist auf drei Jahre. Jugendliche, die zwischen dem 14.
und 19. Lebensjahr mindest fünf Jahre die Schule besucht haben,
können erleichtert eingebürgert werden. Ein Zeit- und kostenaufwendiges
Verfahren macht keinen Sinn. Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sind integriert.
Ein Viertel
der ständigen ausländischen Bevölkerung ist in der Schweiz
geboren und hat hier die Schulen besucht. Ausländerinnen und Ausländer
sind sie nur auf dem Papier. Kinder der 3. Generation sollen - falls
die Eltern einverstanden sind - das Bürgerrecht mit der Geburt
erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens der Vater oder die Mutter
in der Schweiz aufgewachsen ist.
Es ist
mir wichtig, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu vermitteln,
um wen es bei dieser Abstimmung geht. Es sind unsere Nachbarn, unsere
Mitschüler, unsere Arbeitskolleginnen. Geben wir ihnen am 26. September
eine Chance. Der Standesstimme des Kantons Solothurn könnte entscheidend
sein. Mit zwei Ja zu den Bürgerrechtsvorlagen stärken wir
die schweizerische Gesellschaft und die Demokratie.
Es gibt
heute Schweizerinnen und Schweizer mit und ohne roten Pass. Sorgen wir
dafür, dass alle Schweizerinnen und Schweizer einen Schweizer Pass
erhalten können.
Ernst
Leuenberger, Solothurn, Ständerat, Präsident SEV
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