Ständerat: Wintersession, 02. Dezember 2002

Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Änderung

Ganze Debatte zu diesem Geschäft


Leuenberger Ernst (S, SO): Ich habe Interessen zu deklarieren: Ich bekenne, dass ich Raucher bin.
Im Nationalrat ist bei der Beratung dieser Vorlage geltend gemacht worden, es solle dem Bundesrat ein Spielraum von 80 Prozent statt nur 50 Prozent gewährt werden, wie es der Entwurf vorsieht. Das ist vom Nationalrat mit 77 zu 70 Stimmen beschlossen worden, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, Preisanpassungen bei Raucherwaren müssten jeweils in erheblichen Schritten erfolgen, um eine präventive Wirkung zu erzielen; Preiserhöhungen müssten also in erheblichen Schritten erfolgen, damit sie für die Konsumentinnen und Konsumenten auch spürbar seien. Sonst sei eine Präventions-wirkung nicht möglich.

Zur Begründung dieses grösseren Spielraumes, den man dem Bundesrat geben will, ist im Nationalrat auch argumentiert worden, es sei ganz klar, dass hohe Preise für Tabakwaren eine gewisse Lenkungswirkung hätten. Es ist dabei auf verschiedene Berichte hingewiesen worden, insbesondere auch - was mich ein wenig amüsiert hat - auf einen Bericht der Weltbank in diesem Zusammenhang.

Wenn wir dem Bundesrat eine grössere Kompetenz einräumen wollen als er sie selbst anbegehrt hat und als sie die Kommissionsmehrheit beantragt, so wollen wir dies eigentlich auch aus einem zweiten Grund: Es scheint uns wenig hilfreich, wenn man dieses Gesetz alle fünf, sechs Jahre ändern muss. Mir ist aufgefallen, dass man letztmals 1996 eine ähnliche Bestimmung mit einem Spielraum für den Bundesrat erlassen hat. Wenn die gesetzgebenden Behörden schon derart überlastet sind, dass sie sich nicht immer mit diesen Fragen befassen sollten, dann können wir dem Bundesrat bei solchen Gesetzgebungsprozessen - bei denen wir ohnehin sagen, es sei seine Kompetenz, das ist auf allen Bänken unbestritten - einen genügend grossen Spielraum einräumen, damit er diese Kompetenz auch für mehr als eine einzige Preiserhöhung ausüben kann.

Es ist im Nationalrat auch auf Folgendes hingewiesen worden: Wenn man mit den Tabakwarenpreisen in der Schweiz auf EU-Niveau gehen möchte, müsse man die Preise um 57 und nicht um 50 Prozent erhöhen, wie es der Bundesrat vorsieht. Für jene, bei denen Eurokompatibilität allenfalls ein Argument ist, wäre es also sinnvoll, über die ursprünglich vorgesehene Kompetenz von 50 Prozent gemäss der Mehrheit hinauszugehen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit in aller Kürze, den 80 Prozent gemäss Nationalrat zuzustimmen. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass dies Auswirkungen auf den Anhang IV hat. Ich nehme an, dass beide Fragen in einem einzigen Entscheid geregelt werden.

 

Zurück zur Übersicht

MedienKontaktGaestebuchArchivLinks