
Ständerat: Wintersession, 02. Dezember 2002
Bundesgesetz über
die Tabakbesteuerung. Änderung
Ganze
Debatte zu diesem Geschäft
Leuenberger Ernst (S, SO): Ich habe Interessen zu deklarieren: Ich bekenne,
dass ich Raucher bin.
Im Nationalrat ist bei der Beratung dieser Vorlage geltend gemacht worden,
es solle dem Bundesrat ein Spielraum von 80 Prozent statt nur 50 Prozent
gewährt werden, wie es der Entwurf vorsieht. Das ist vom Nationalrat
mit 77 zu 70 Stimmen beschlossen worden, und zwar im Wesentlichen mit
der Begründung, Preisanpassungen bei Raucherwaren müssten
jeweils in erheblichen Schritten erfolgen, um eine präventive Wirkung
zu erzielen; Preiserhöhungen müssten also in erheblichen Schritten
erfolgen, damit sie für die Konsumentinnen und Konsumenten auch
spürbar seien. Sonst sei eine Präventions-wirkung nicht möglich.
Zur Begründung dieses grösseren Spielraumes, den man dem Bundesrat
geben will, ist im Nationalrat auch argumentiert worden, es sei ganz
klar, dass hohe Preise für Tabakwaren eine gewisse Lenkungswirkung
hätten. Es ist dabei auf verschiedene Berichte hingewiesen worden,
insbesondere auch - was mich ein wenig amüsiert hat - auf einen
Bericht der Weltbank in diesem Zusammenhang.
Wenn wir dem Bundesrat eine grössere Kompetenz einräumen wollen
als er sie selbst anbegehrt hat und als sie die Kommissionsmehrheit
beantragt, so wollen wir dies eigentlich auch aus einem zweiten Grund:
Es scheint uns wenig hilfreich, wenn man dieses Gesetz alle fünf,
sechs Jahre ändern muss. Mir ist aufgefallen, dass man letztmals
1996 eine ähnliche Bestimmung mit einem Spielraum für den
Bundesrat erlassen hat. Wenn die gesetzgebenden Behörden schon
derart überlastet sind, dass sie sich nicht immer mit diesen Fragen
befassen sollten, dann können wir dem Bundesrat bei solchen Gesetzgebungsprozessen
- bei denen wir ohnehin sagen, es sei seine Kompetenz, das ist auf allen
Bänken unbestritten - einen genügend grossen Spielraum einräumen,
damit er diese Kompetenz auch für mehr als eine einzige Preiserhöhung
ausüben kann.
Es ist im Nationalrat auch auf Folgendes hingewiesen worden: Wenn man
mit den Tabakwarenpreisen in der Schweiz auf EU-Niveau gehen möchte,
müsse man die Preise um 57 und nicht um 50 Prozent erhöhen,
wie es der Bundesrat vorsieht. Für jene, bei denen Eurokompatibilität
allenfalls ein Argument ist, wäre es also sinnvoll, über die
ursprünglich vorgesehene Kompetenz von 50 Prozent gemäss der
Mehrheit hinauszugehen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit in aller Kürze,
den 80 Prozent gemäss Nationalrat zuzustimmen. Ich erlaube mir
auch den Hinweis, dass dies Auswirkungen auf den Anhang IV hat. Ich
nehme an, dass beide Fragen in einem einzigen Entscheid geregelt werden.
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