
Ständerat:
Frühlingssession 2006, 09.03.06:
Fernmeldegesetz
Ernst Leuenberger
plädiert für die Nationalratslösung, die bei der Oeffnung
der letzten Meile behutsamer vorgehen will als dies die Ständeratsmehrheit
will.
Leuenberger
Ernst (S, SO): Ich weiss von meinem Vergnügen, für die Minderheit
sprechen zu dürfen, seit etwa vier, fünf Minuten, aber ich
will die Minderheit nach den Grundsätzen der Redlichkeit und des
ehrlichen Bemühens vertreten. Herr Gentil, der eigentlich diese
Rolle gehabt hätte, hat sich kurzfristig entschuldigen müssen.
Vielleicht erlauben Sie mir doch Folgendes als Vorbemerkung: Wir führen
hier nicht eine technische Debatte, auch wenn man den Eindruck gewinnen
könnte, es ginge da um gewisse technische Details, die noch zu
regeln seien, sondern wir entscheiden uns heute in diesem Differenzbereinigungsverfahren
im Prinzip dafür oder dagegen, dass in einer Einigungskonferenz
versucht wird, eine Einigung in einer Sache zu erzielen, die von der
Ausgangslage her relativ schwierig geworden ist.
Vielleicht erlauben Sie mir - dies auch als Vorbemerkung - noch schnell
auf das einzugehen, was der Herr Kommissionspräsident mit seinen
einleitenden Worten gesagt hat. Er hat, obschon der Swisscom-Verkauf
hier nicht zur Debatte steht, dafür votiert, dass man die Grundversorgungsanforderungen
eben in Gesetz und Verordnung festhalten könne, und die Eigentumsverhältnisse
seien, sous-entendu entnehme ich das seinen Bemerkungen, gar nicht so
wichtig. Sie wissen, dass das eine der kontroversesten Fragen ist, die
zu gegebener Zeit in diesem Rat behandelt wird, und ich erlaube mir,
in aller Bescheidenheit darauf hinzuweisen, dass aus diesem Sektor schon
im November ein Ordnungsantrag daherkam, der sagte: Möglicherweise
wäre es klüger, die Beratung dieses Gesetzes einzustellen,
bis klar ist, wie die Zukunft der Swisscom aussehen soll. Der Rat hat
anders entschieden, also müssen wir uns hier jetzt daranmachen,
die Differenzen zu bereinigen.
Was heisst Differenzen bereinigen? Es heisst, dass die beiden Räte
ihre Standpunkte einander annähern. Das heisst Differenzen bereinigen.
Das gilt auch bei diesen beiden verbliebenen Differenzen. Ich danke
dem Herrn Kommissionspräsidenten dafür, dass er auch die Abstimmungszahlen
aus dem Nationalrat genannt hat; sie sind nämlich nicht ganz irrelevant
bei der Differenzbereinigung, denn sie lassen gewisse Rückschlüsse
darauf zu, was dann beim Finale furioso in der Einigungskonferenz passieren
könnte.
Er hat darauf hingewiesen, dass im Nationalrat im ersten Fall mit 114
zu 55, im zweiten Fall sogar einstimmig und im dritten Fall mit 112
zu 56 Stimmen entschieden worden ist; nicht einmal, sondern genau dreimal
hat der Nationalrat auf seinen Formulierungen beharrt - etwa mit diesem
Kräfteverhältnis; das ist ja wohl auch in Rechnung zu stellen.
Es ist anzunehmen, dass dann bei dieser Finale-furioso-Einigungskonferenz
die nationalrätlichen Stimmen etwa in diesem Verhältnis ausfallen
werden und dass die 13-er-Abordnung der nationalrätlichen Kommission
für Verkehr und Fernmeldewesen so in Erscheinung treten will. Das
ist sicher in Erwägung zu ziehen, wenn wir uns jetzt entscheiden.
Ich nehme an, dass Sie entschlossen sind, festzuhalten und das Finale
furioso der Einigungskonferenz zu erleben. Seien Sie sich immerhin bewusst,
dass theoretisch die Möglichkeit besteht, dass die Mehrheit des
Nationalrates, die bisher an ihrem Standpunkt festgehalten hat, ein
anderslautendes Resultat der Einigungskonferenz ablehnen könnte
- Sie wissen, was das bedeutet. Aber ich habe den Äusserungen des
Herrn Kommissionspräsidenten entnommen, dass man hier auf Risiko
spielt; das gibt es halt im Leben.
Mir ist aufgefallen, dass die Argumentation im Nationalrat doch anders
als hier verlaufen ist. Es ist im Nationalrat immer wieder darauf hingewiesen
worden, dass genau die Rand- und Berggebiete und deren Versorgung sehr
stark davon abhängig sind, was wir hier beschliessen. Der Nationalrat
hat gesagt, er wolle den Übergang so sorgfältig wie möglich
gestalten, um zu vermeiden, dass bei einem Subito-Verfahren, wie es
im Ständerat ursprünglich Einzelnen vorgeschwebt hat, genau
diese Versorgung der Rand- und Berggebiete unter die Räder kommt.
Das war eigentlich der Hauptbeweggrund, der den Nationalrat immer wieder
dazu gebracht hat, an seinem Standpunkt festzuhalten.
Das gilt sowohl für Artikel 11 Absatz 1 wie dann auch für
die Frist nach Absatz 2bis, zu der ich mich nicht mehr weiter äussern
werde.
Eingedenk der Tatsache, dass wir uns in der letzten Runde der Differenzbereinigung
befinden, ersuche ich Sie also, jetzt ernsthaft in Erwägung zu
ziehen, die Differenzen hier zu bereinigen und damit die einer Einigungskonferenz
innewohnenden Risiken zu vermeiden.
Das
ganze Geschäft
|
|
     |