Ständerat: Frühlingssession 2006, 09.03.06:

Fernmeldegesetz

Ernst Leuenberger plädiert für die Nationalratslösung, die bei der Oeffnung der letzten Meile behutsamer vorgehen will als dies die Ständeratsmehrheit will.

Leuenberger Ernst (S, SO): Ich weiss von meinem Vergnügen, für die Minderheit sprechen zu dürfen, seit etwa vier, fünf Minuten, aber ich will die Minderheit nach den Grundsätzen der Redlichkeit und des ehrlichen Bemühens vertreten. Herr Gentil, der eigentlich diese Rolle gehabt hätte, hat sich kurzfristig entschuldigen müssen.
Vielleicht erlauben Sie mir doch Folgendes als Vorbemerkung: Wir führen hier nicht eine technische Debatte, auch wenn man den Eindruck gewinnen könnte, es ginge da um gewisse technische Details, die noch zu regeln seien, sondern wir entscheiden uns heute in diesem Differenzbereinigungsverfahren im Prinzip dafür oder dagegen, dass in einer Einigungskonferenz versucht wird, eine Einigung in einer Sache zu erzielen, die von der Ausgangslage her relativ schwierig geworden ist.
Vielleicht erlauben Sie mir - dies auch als Vorbemerkung - noch schnell auf das einzugehen, was der Herr Kommissionspräsident mit seinen einleitenden Worten gesagt hat. Er hat, obschon der Swisscom-Verkauf hier nicht zur Debatte steht, dafür votiert, dass man die Grundversorgungsanforderungen eben in Gesetz und Verordnung festhalten könne, und die Eigentumsverhältnisse seien, sous-entendu entnehme ich das seinen Bemerkungen, gar nicht so wichtig. Sie wissen, dass das eine der kontroversesten Fragen ist, die zu gegebener Zeit in diesem Rat behandelt wird, und ich erlaube mir, in aller Bescheidenheit darauf hinzuweisen, dass aus diesem Sektor schon im November ein Ordnungsantrag daherkam, der sagte: Möglicherweise wäre es klüger, die Beratung dieses Gesetzes einzustellen, bis klar ist, wie die Zukunft der Swisscom aussehen soll. Der Rat hat anders entschieden, also müssen wir uns hier jetzt daranmachen, die Differenzen zu bereinigen.
Was heisst Differenzen bereinigen? Es heisst, dass die beiden Räte ihre Standpunkte einander annähern. Das heisst Differenzen bereinigen. Das gilt auch bei diesen beiden verbliebenen Differenzen. Ich danke dem Herrn Kommissionspräsidenten dafür, dass er auch die Abstimmungszahlen aus dem Nationalrat genannt hat; sie sind nämlich nicht ganz irrelevant bei der Differenzbereinigung, denn sie lassen gewisse Rückschlüsse darauf zu, was dann beim Finale furioso in der Einigungskonferenz passieren könnte.
Er hat darauf hingewiesen, dass im Nationalrat im ersten Fall mit 114 zu 55, im zweiten Fall sogar einstimmig und im dritten Fall mit 112 zu 56 Stimmen entschieden worden ist; nicht einmal, sondern genau dreimal hat der Nationalrat auf seinen Formulierungen beharrt - etwa mit diesem Kräfteverhältnis; das ist ja wohl auch in Rechnung zu stellen. Es ist anzunehmen, dass dann bei dieser Finale-furioso-Einigungskonferenz die nationalrätlichen Stimmen etwa in diesem Verhältnis ausfallen werden und dass die 13-er-Abordnung der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen so in Erscheinung treten will. Das ist sicher in Erwägung zu ziehen, wenn wir uns jetzt entscheiden.
Ich nehme an, dass Sie entschlossen sind, festzuhalten und das Finale furioso der Einigungskonferenz zu erleben. Seien Sie sich immerhin bewusst, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, dass die Mehrheit des Nationalrates, die bisher an ihrem Standpunkt festgehalten hat, ein anderslautendes Resultat der Einigungskonferenz ablehnen könnte - Sie wissen, was das bedeutet. Aber ich habe den Äusserungen des Herrn Kommissionspräsidenten entnommen, dass man hier auf Risiko spielt; das gibt es halt im Leben.
Mir ist aufgefallen, dass die Argumentation im Nationalrat doch anders als hier verlaufen ist. Es ist im Nationalrat immer wieder darauf hingewiesen worden, dass genau die Rand- und Berggebiete und deren Versorgung sehr stark davon abhängig sind, was wir hier beschliessen. Der Nationalrat hat gesagt, er wolle den Übergang so sorgfältig wie möglich gestalten, um zu vermeiden, dass bei einem Subito-Verfahren, wie es im Ständerat ursprünglich Einzelnen vorgeschwebt hat, genau diese Versorgung der Rand- und Berggebiete unter die Räder kommt. Das war eigentlich der Hauptbeweggrund, der den Nationalrat immer wieder dazu gebracht hat, an seinem Standpunkt festzuhalten.
Das gilt sowohl für Artikel 11 Absatz 1 wie dann auch für die Frist nach Absatz 2bis, zu der ich mich nicht mehr weiter äussern werde.
Eingedenk der Tatsache, dass wir uns in der letzten Runde der Differenzbereinigung befinden, ersuche ich Sie also, jetzt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, die Differenzen hier zu bereinigen und damit die einer Einigungskonferenz innewohnenden Risiken zu vermeiden.

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