
Ständerat:
Sommersession 2006, 21.06.06:
Investitionen
Privatbahnen
Ernst Leuenberger
wehrt sich erfolgreich gegen einen Linienschliessungsparagraphen im
Bundesbeschluss.
Leuenberger
Ernst : Ich glaube, Sie haben es schon bemerkt: Diese Vorlage - auf
die ich einzutreten empfehle und bei der ich mit der Kommission ganz
gerne diese Erhöhung beschliesse; zu einer Differenz kommen wir
dann noch in der Detailberatung zu sprechen - hat sehr, sehr viel mit
der Bahnreform 2 zu tun. Wir haben doch auch auf anderem Wege - z. B.
beim neuen Finanzausgleich - den Satz gelesen: Der Bund möchte
für die Bahninfrastruktur der KTU weniger ausgeben.
Wie hat sich der Bundesrat das vorgestellt? Er hat das Projekt Bahnreform
2 aufgegleist und hat gesagt: Wir machen ein Grundnetz, dafür ist
der Bund zuständig, das hat er zu bezahlen, und dann machen wir
ein Ergänzungsnetz, das Sache der Kantone ist; das geht uns, den
Bund, nichts mehr an. Wenn diese Aufteilung gemäss Botschaft der
Bahnreform 2 gelungen wäre - und ich empfehle Ihnen hier diese
Karte anzuschauen, Sie dürfen Sie gerne kopieren, das ist sehr
instruktiv -, wenn das so beschlossen worden wäre, wäre es
möglich, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen 600 Millionen Franken
ausreichen würden, um für das Grundnetz der KTU eine sichere,
betriebsbereite Infrastruktur zu bauen, zu unterhalten und zu betreiben.
Das ist der Zusammenhang, der nicht zu übersehen ist, weil ja -
eigenartigerweise beim Nationalrat - viele Kantone darauf aufmerksam
gemacht haben, dass sie mit dieser Aufteilung in Grundnetz und Ergänzungsnetz
nicht einverstanden sind. Darum wurde die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen;
dies namentlich mit der Auflage, diese Aufteilung in Grundnetz und Ergänzungsnetz
zu überprüfen.
In der Zwischenzeit - und jetzt kommen wir zu unserer Vorlage zurück
- läuft der KTU-Rahmenkredit aus, und es muss eine Übergangsregelung
gesucht werden. Die ganz grosse Frage ist nun: Auf welcher Basis wird
diese Übergangsregelung gesucht? Soll diese Übergangsregelung
gesucht werden, indem wir so tun - und das macht die Kommission -, als
wäre die Bahnreform 2 in dieser Netzaufteilung praktisch beschlossene
Sache? Oder tun wir das so, indem wir an die bisherige Praxis anschliessen?
Ich bin und bleibe der Meinung, es sei sinnvoll, dass wir hier nicht
versuchen, den umstrittensten Teil der Bahnreform 2 praktisch durch
die Hintertür in diesen Bundesbeschluss reinzuschmuggeln, um damit
etwas zu präjudizieren, was dann im Nationalrat Schwierigkeiten
bereiten könnte und uns selber und den Kantonen auch Schwierigkeiten
bereiten könnte.
Ich bin und bleibe Anhänger davon: Das Bahnsystem und seine Infrastruktur
müssen sicher und betriebsbereit sein, und ich gehöre zu jenen,
die mit Herrn Brändli und andern den Zustand gewisser Infrastrukturen
beklagen. Ich möchte mit aller Kraft mithelfen, dass alle Schweizer
Bahnen, die in Betrieb sein sollen, auf einer sicheren, in einer gut
unterhaltenen und optimal betriebenen Infrastruktur funktionieren können.
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Kommissionsantrag,
was die Kredithöhe anbelangt. Streiten werden wir uns dann, wo
Mehrheit und Minderheit sich gegenüberstehen, und ich unterstütze
gerne auch das Postulat. Vielleicht eines schon jetzt: Gesetzgebung
und Bundesbeschlüsse haben sich durch Klarheit, Deutlichkeit, Verständlichkeit
und Eineindeutigkeit auszuzeichnen. Es ist nicht die Aufgabe von Kommissionen,
mit nebulösen Formulierungen die bundesrätliche Eineindeutigkeit
zu durchkreuzen.
Das
ganze Geschäft
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