Ständerat: Sommersession 2006, 21.06.06:

Investitionen Privatbahnen

Ernst Leuenberger wehrt sich erfolgreich gegen einen Linienschliessungsparagraphen im Bundesbeschluss.

Leuenberger Ernst : Ich glaube, Sie haben es schon bemerkt: Diese Vorlage - auf die ich einzutreten empfehle und bei der ich mit der Kommission ganz gerne diese Erhöhung beschliesse; zu einer Differenz kommen wir dann noch in der Detailberatung zu sprechen - hat sehr, sehr viel mit der Bahnreform 2 zu tun. Wir haben doch auch auf anderem Wege - z. B. beim neuen Finanzausgleich - den Satz gelesen: Der Bund möchte für die Bahninfrastruktur der KTU weniger ausgeben.
Wie hat sich der Bundesrat das vorgestellt? Er hat das Projekt Bahnreform 2 aufgegleist und hat gesagt: Wir machen ein Grundnetz, dafür ist der Bund zuständig, das hat er zu bezahlen, und dann machen wir ein Ergänzungsnetz, das Sache der Kantone ist; das geht uns, den Bund, nichts mehr an. Wenn diese Aufteilung gemäss Botschaft der Bahnreform 2 gelungen wäre - und ich empfehle Ihnen hier diese Karte anzuschauen, Sie dürfen Sie gerne kopieren, das ist sehr instruktiv -, wenn das so beschlossen worden wäre, wäre es möglich, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen 600 Millionen Franken ausreichen würden, um für das Grundnetz der KTU eine sichere, betriebsbereite Infrastruktur zu bauen, zu unterhalten und zu betreiben. Das ist der Zusammenhang, der nicht zu übersehen ist, weil ja - eigenartigerweise beim Nationalrat - viele Kantone darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie mit dieser Aufteilung in Grundnetz und Ergänzungsnetz nicht einverstanden sind. Darum wurde die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen; dies namentlich mit der Auflage, diese Aufteilung in Grundnetz und Ergänzungsnetz zu überprüfen.
In der Zwischenzeit - und jetzt kommen wir zu unserer Vorlage zurück - läuft der KTU-Rahmenkredit aus, und es muss eine Übergangsregelung gesucht werden. Die ganz grosse Frage ist nun: Auf welcher Basis wird diese Übergangsregelung gesucht? Soll diese Übergangsregelung gesucht werden, indem wir so tun - und das macht die Kommission -, als wäre die Bahnreform 2 in dieser Netzaufteilung praktisch beschlossene Sache? Oder tun wir das so, indem wir an die bisherige Praxis anschliessen? Ich bin und bleibe der Meinung, es sei sinnvoll, dass wir hier nicht versuchen, den umstrittensten Teil der Bahnreform 2 praktisch durch die Hintertür in diesen Bundesbeschluss reinzuschmuggeln, um damit etwas zu präjudizieren, was dann im Nationalrat Schwierigkeiten bereiten könnte und uns selber und den Kantonen auch Schwierigkeiten bereiten könnte.
Ich bin und bleibe Anhänger davon: Das Bahnsystem und seine Infrastruktur müssen sicher und betriebsbereit sein, und ich gehöre zu jenen, die mit Herrn Brändli und andern den Zustand gewisser Infrastrukturen beklagen. Ich möchte mit aller Kraft mithelfen, dass alle Schweizer Bahnen, die in Betrieb sein sollen, auf einer sicheren, in einer gut unterhaltenen und optimal betriebenen Infrastruktur funktionieren können.
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Kommissionsantrag, was die Kredithöhe anbelangt. Streiten werden wir uns dann, wo Mehrheit und Minderheit sich gegenüberstehen, und ich unterstütze gerne auch das Postulat. Vielleicht eines schon jetzt: Gesetzgebung und Bundesbeschlüsse haben sich durch Klarheit, Deutlichkeit, Verständlichkeit und Eineindeutigkeit auszuzeichnen. Es ist nicht die Aufgabe von Kommissionen, mit nebulösen Formulierungen die bundesrätliche Eineindeutigkeit zu durchkreuzen.

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