Ständerat: Frühlingssession 2006, 06.03.06:

Motion Galladé

Ernst Leuenberger plädiert erfolgreich für die Ueberweisung der Motion, die vorsieht, dass bei öffentlichen Auftragsvergebungen Unternehmen berücksichtigt werden soll, die Lehrlinge ausbilden.

Leuenberger Ernst (S, SO): Vielleicht doch wieder zur Sache Berufsbildung, und Sie erlauben mir, zwei Sätze vorzulesen, ich nenne dann die Quelle: "Die Lehrlingsausbildung ist eine Kernvoraussetzung für einen erfolgreichen Fortbestand des schweizerischen Gewerbes und eine der wichtigsten Grundbedingungen für eine aussichtsreiche Berufszukunft für Tausende unserer Jugendlichen." Das ist aus dem Brief vom 24. Februar 2006 des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.
Nun aber zu den Bedenken, die Herr Schweiger geäussert hat: Was kann das Parlament mit einer Motion anstellen? Entweder erteilt es dem Bundesrat einen Auftrag, es sei eine Gesetzesrevision vorzubereiten; weil es in diesem ersten Fall um eine Gesetzesrevision ginge, käme dann ein Entwurf des Bundesrates zurück ans Parlament, und das Parlament würde endgültig darüber entscheiden, was im Gesetz zu ändern ist. Insofern stösst der Vorwurf, das sei schwammig, doch ziemlich ins Leere. Oder als zweite Möglichkeit beauftragt das Parlament den Bundesrat, er habe in seinem Handeln gewisse Kriterien zu beachten; dann läge es in der Kompetenz des Bundesrates, darüber zu befinden, wie er diese Kriterien anwenden will.
Ich finde - mit dem Kommissionssprecher, mit der ganzen Kommission -, es sei nun genügend und hinreichend klar gesagt, was eigentlich gemeint ist. Ganz banal: Es gilt auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen entweder über den Gesetzesweg - das wäre dann aber in einem Revisionsverfahren zu klären - oder durch bundesrätliche Weisung darauf zu achten, dass jene Unternehmen berücksichtigt werden, die sich die Last aufladen, junge Leute auszubilden, die einen Beitrag an die Berufsausbildung leisten. Berücksichtigen heisst natürlich vieles. Es ist nicht zwingend - das hat uns die Verwaltung in der Kommission deutlich gesagt -, dass dann in einem Vergabeverfahren jener Betrieb a priori den Zuschlag erhält, der Lehrlinge ausbildet. Wenn ich mich richtig erinnere, hat uns der Vertreter der Verwaltung gesagt, das könnte etwa so angewendet werden, dass man bei gleichwertigen Angeboten sagt, der Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, erhalte den Vorzug. So habe ich das aus der Kommission in Erinnerung, und insofern bitte ich wirklich darum, aus diesem kleinen "Motiönchen" - das, wie Herr Germann ausgeführt hat, die Kommission ordentlich reduziert und zurückgestutzt hat - jetzt keine grosse Grundsatzdebatte zu machen.
Ich lade Sie ein, mit der Kommission diese Motion im Sinne der WAK und der Ausführungen des Kommissionssprechers anzunehmen.
Ich diskutiere gerne mit Herrn Schweiger, aber ich muss Ihnen offen gestehen, ich bin aus Ihrem Rückweisungsantrag nicht ganz klug geworden. Denn unser Reglement sagt ja immerhin, Rückweisungsanträge hätten Auflagen zu enthalten, und diese Auflagen habe ich so eigentlich nicht spüren können.

Das ganze Geschäft

MedienKontaktGaestebuchArchivLinks