
Ständerat:
Frühlingssession 2006, 06.03.06:
Motion
Galladé
Ernst Leuenberger
plädiert erfolgreich für die Ueberweisung der Motion, die
vorsieht, dass bei öffentlichen Auftragsvergebungen Unternehmen
berücksichtigt werden soll, die Lehrlinge ausbilden.
Leuenberger
Ernst (S, SO): Vielleicht doch wieder zur Sache Berufsbildung, und Sie
erlauben mir, zwei Sätze vorzulesen, ich nenne dann die Quelle:
"Die Lehrlingsausbildung ist eine Kernvoraussetzung für einen
erfolgreichen Fortbestand des schweizerischen Gewerbes und eine der
wichtigsten Grundbedingungen für eine aussichtsreiche Berufszukunft
für Tausende unserer Jugendlichen." Das ist aus dem Brief
vom 24. Februar 2006 des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.
Nun aber zu den Bedenken, die Herr Schweiger geäussert hat: Was
kann das Parlament mit einer Motion anstellen? Entweder erteilt es dem
Bundesrat einen Auftrag, es sei eine Gesetzesrevision vorzubereiten;
weil es in diesem ersten Fall um eine Gesetzesrevision ginge, käme
dann ein Entwurf des Bundesrates zurück ans Parlament, und das
Parlament würde endgültig darüber entscheiden, was im
Gesetz zu ändern ist. Insofern stösst der Vorwurf, das sei
schwammig, doch ziemlich ins Leere. Oder als zweite Möglichkeit
beauftragt das Parlament den Bundesrat, er habe in seinem Handeln gewisse
Kriterien zu beachten; dann läge es in der Kompetenz des Bundesrates,
darüber zu befinden, wie er diese Kriterien anwenden will.
Ich finde - mit dem Kommissionssprecher, mit der ganzen Kommission -,
es sei nun genügend und hinreichend klar gesagt, was eigentlich
gemeint ist. Ganz banal: Es gilt auch bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen entweder über den Gesetzesweg - das wäre dann
aber in einem Revisionsverfahren zu klären - oder durch bundesrätliche
Weisung darauf zu achten, dass jene Unternehmen berücksichtigt
werden, die sich die Last aufladen, junge Leute auszubilden, die einen
Beitrag an die Berufsausbildung leisten. Berücksichtigen heisst
natürlich vieles. Es ist nicht zwingend - das hat uns die Verwaltung
in der Kommission deutlich gesagt -, dass dann in einem Vergabeverfahren
jener Betrieb a priori den Zuschlag erhält, der Lehrlinge ausbildet.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat uns der Vertreter der Verwaltung
gesagt, das könnte etwa so angewendet werden, dass man bei gleichwertigen
Angeboten sagt, der Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, erhalte den Vorzug.
So habe ich das aus der Kommission in Erinnerung, und insofern bitte
ich wirklich darum, aus diesem kleinen "Motiönchen" -
das, wie Herr Germann ausgeführt hat, die Kommission ordentlich
reduziert und zurückgestutzt hat - jetzt keine grosse Grundsatzdebatte
zu machen.
Ich lade Sie ein, mit der Kommission diese Motion im Sinne der WAK und
der Ausführungen des Kommissionssprechers anzunehmen.
Ich diskutiere gerne mit Herrn Schweiger, aber ich muss Ihnen offen
gestehen, ich bin aus Ihrem Rückweisungsantrag nicht ganz klug
geworden. Denn unser Reglement sagt ja immerhin, Rückweisungsanträge
hätten Auflagen zu enthalten, und diese Auflagen habe ich so eigentlich
nicht spüren können.
Das
ganze Geschäft
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