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![]() Ständerat: Sommersession, 04. Juni 2002 Motion Transparenz der Kaderlöhne und Verwaltungsentschädigung Ganze Dabatte zu diesem Geschäft Leuenberger Ernst (S, SO): ): Ich äussere mich zur Motion 01.3153 "Transparenz der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen" in diesem Prozess der summarischen Vorstossbehandlung, zu dem wir jetzt offenbar geschritten sind. Ich beantrage Ihnen im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission, diesen nationalrätlichen Vorstoss als Motion zu überweisen. Leider bin ich in der Kommission etwas einsam geblieben. Ich will Folgendes beifügen und die Worte des Herrn Kommissionspräsidenten Schiesser noch unterstreichen: Wir hätten es sehr begrüsst, wenn wir mit dem Bundesrat über diese Frage eine Diskussion hätten führen können. Damit Frau Bundesrätin Metzler nicht zu sehr leidet: Wir haben uns in einer kurzen Diskussion fast nicht einigen können, mit welchem Mitglied des Bundesrates wir über diese Frage streiten möchten. Es sind mindestens vier aufgezählt worden. Jedenfalls hat der Bundesrat die Hauptlast, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass wir heute, über ein Jahr nachdem diese Motion im Nationalrat eingereicht worden ist, immer noch darüber diskutieren. Er hat die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass wir in der Kommission - in verschiedenen Intensitätsgraden - den Eindruck hatten, der Bundesrat nehme dieses Problem der Transparenz der Kaderlöhne, sei es in der Privatwirtschaft, sei es bei den Bundesbetrieben, nicht unbedingt ernst. Ich muss Ihnen gestehen, als ich den Ihren Bericht zur Parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission in dieser Sache vom 29. Mai 2002 - er ist also wenige Tage alt - gelesen habe, habe ich da gesehen, dass es so ist. Der Bundesrat ist im Prinzip immer noch der Meinung, gesetzliche Regelungen seien übertrieben. Ich zitiere wörtlich aus dem bundesrätlichen Bericht vom 29. Mai 2002: "Der Bundesrat hat bisher stets die Ansicht vertreten, die von ihm in Aussicht genommenen Massnahmen sollten nicht auf Gesetzesstufe erfolgen, da er die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst erachtet. Er vertraute vielmehr auf die eingespielte Zusammenarbeit mit den Unternehmen und setzte auf deren Bereitschaft, sich zu einer gemeinsamen Absichtserklärung zur Einhaltung der Grundsätze und Reportingstandards zu verpflichten." Das ist offenbar mit Stand vom 29. Mai 2002 heute noch die bundesrätliche Haltung. Das ist für mich der Hauptgrund, weshalb ich dafür plädiere, nicht nur, wie das die Kommissionsmehrheit tut, dem Bundesrat via Postulat einen Prüfungsauftrag zu geben, sondern ihm via Motion einen verbindlichen Auftrag zu geben, in den beiden Motionspunkten tätig zu werden. Es sind ja zwei Motionspunkte: zum einen die Geschichte mit dem Obligationenrecht, die die Firmen dazu verpflichten möchte, im Rahmen des Geschäftsberichtes die Entschädigungen der Geschäftsleitungen und der Mitglieder des Verwaltungsrates öffentlich transparent zu machen. Es ist zum anderen die Geschichte im öffentlichen Bereich, namentlich bei den Unternehmungen des Bundes, die individuellen Lohn- und Entschädigungs-Reporting-Geschichten zwingend gesetzlich zu verankern. Ich weiss, Sie können antworten, der Nationalrat, respektive die nationalrätliche Kommission habe für den zweiten Motionspunkt eine fixfertige Vorlage auf den Tisch gelegt. Der Bundesrat hat sogar Stellung dazu genommen, und innert nützlicher Frist könnte daraus etwas entstehen, was dann eines Tages auch in den Ständerat kommt. Ich bedaure aber nach wie vor, dass der Bundesrat in dieser ganzen Geschichte, die ja während der Frühjahrssession 2001 in Lugano wie ein Sturm über unser Parlament hereingebrochen ist - wie Herr Kommissionsreferent Schiesser trefflich ausgeführt hat -, endlich deutlich Flagge zeigt; zeigt, was er tatsächlich will, und auch sagt, was er nicht will. Um dem anwesenden Mitglied des Bundesrates Gerechtigkeit widerfahren zu lassen: Ich habe den Eindruck, dass der Herr Vorsteher des UVEK schon im März des vergangenen Jahres Gelegenheit gehabt hätte, mit seinen drei Bundesbetrieben in dieser Frage mal Fraktur zu reden. Ein Teil der Differenzen, die wir jetzt da austragen müssen, wäre uns dann erspart geblieben. Er hat es offensichtlich unterlassen, das zu tun, oder es so spielerisch gemacht, dass diese Damen und Herren Verwaltungsräte und Managementangehörige das schlicht als Cabaret-Einlage interpretiert haben, statt als dringenden bundesrätlichen Wunsch. Auch der Finanzminister als oberster Personalherr aller dem Bundespersonalgesetz Unterstellten hätte sich zu dieser Geschichte deutlicher äussern können; denn ich erinnere mich: Es gab einmal eine Volksabstimmung über das Bundespersonalgesetz, da gab es eine gewisse Opposition, die hat dann in der Volksabstimmung verloren; lassen wir das. Diese Opposition hat stets behauptet, dieses neue Gesetz werde im Endeffekt bloss dazu führen, dass man oben die Löhne explodieren lasse. Dann gab es eine Fernsehsendung - die hiess, glaube ich, "Arena". Herr Bundesrat Villiger war dort und hat gesagt: Keine Rede von so etwas! Frau Kollegin Spoerry war dort als Parlamentarierin, und Frau Kollegin Spoerry hat gesagt, wenn so etwas passieren würde, dann würde das Parlament mit seiner Finanzdelegation momentan einschreiten und diese Geschichte unterbinden. Die Worte von Frau Spoerry in diesem Detailzusammenhang in Gottes Ohr - und auch in das Ohr des Bundesrates und in die Ohren der Mitglieder der Finanzdelegation! Es ist in dieser ganzen Geschichte nämlich wenig bis nichts passiert. Etwas will ich noch beifügen, und dann begreifen Sie auch meine Emotionalität in diesem Zusammenhang: Ich sage es hier, und ich werde es, was die Bundesbetriebe anbelangt, auch den Leuten direkt sagen: Die Leistungen der Chefs dieser Bundesbetriebe sind so gut, dass sie letztlich unbezahlbar sind - wenn sie hier wären, würde ich es jedem der drei sagen, überhaupt keine Frage. Ihren nachgeordneten Managern würde ich es nicht durchs Band weg sagen, aber den drei Chefs würde ich es sagen. Die Geschichte ist nun die, dass der Bundesrat, auch die Finanzdelegation und letztlich auch wir in den Kontrollkommissionen es zugelassen haben, dass öffentlich eine Lohnordnung entstanden ist, welche die Lohnordnung des Bundes über den Haufen wirft. Ich wiederhole es hier, obschon es langsam banal klingt: Ich sehe nicht ein, weshalb der Manager eines Bundesbetriebes zwei- oder dreimal so viel verdienen soll wie ein Mitglied des Bundesrates. Ich werde das nie begreifen! Im Staatskundeunterricht in der ersten, zweiten und dritten Klasse sind wir immer davon ausgegangen, dass der Bundesrat - das ist das Führungsorgan dieses Landes, folglich auch der Bundesbetriebe - einen "Batzen" mehr verdient als seine Mitarbeitenden; das war, ist und bleibt für mich an sich eine Selbstverständlichkeit. Ich habe kein Bedauern mit den Mitgliedern de Bundesrates. Die haben so viel zu tun, dass sie gar nicht dazu kommen, Geld auszugeben. Die Geschichte ist eine andere, nämlich die, dass bei den Bundesbetrieben mit der Öffnung der Lohnskala nach oben der "Reigen" eröffnet worden ist, um dann die Lohnskala auch nach unten öffnen zu können. Das ist meine Geschichte! Jetzt begreifen Sie, weshalb mich diese Geschichte so interessiert. Meine Interessen seien auf den Tisch gelegt: Ich bin nebst Ständerat auch noch Gewerkschaftssekretär und vertrete in diesem Zusammenhang Bundespersonal. Ich sage Ihnen hier - und das ist ein Appell an den Bundesrat -, wenn der Bundesrat da "oben" nicht ein bisschen Ordnung macht, dann wird er indirekt auch Ja sagen, dass man bedenken- und bedingungslos nach unten öffnet. Das geschieht mit dem Effekt - wir haben im "schweizerischen Volksblatt" bereits davon gelesen -, dass einzelne Zweige der Bundesverwaltung bereits beginnen, nach unten zu öffnen. Traditionellerweise - das hatte Herr Villiger zwar begriffen, aber leider nicht durchgesetzt - galt beim Bund immer ein ehernes Gesetz und Prinzip, welches das ganze 20. Jahrhundert lang gehalten hat und das den sozialen Konsens in diesem Land wesentlich hat befördern helfen: Man hat gesagt und ist immer dazu gestanden, dass man zuoberst in der Lohnskala staucht und eindeutig unter dem Marktsatz verdient; es ging um unbezahlbare Leistungen von guten Managern. "Unten", hat man gesagt, sei der Bund ein sozialer Arbeitgeber, der es nicht zulasse, dass es bei den 130 000 Leuten, die direkt oder indirekt für den Bund arbeiten, prekäre Arbeitsverhältnisse gibt. Das war das ganze 20. Jahrhundert lang hindurch die Politik. Offenbar hat man an der Schwelle zum 21. Jahrhundert aber - ich beklage es noch einmal: mit der Billigung des Chefs UVEK - bei den Bundesbetrieben damit begonnen, eine andere Politik zu verfolgen. Dem ist Einhalt zu gebieten. Wir können das praktisch nur tun, indem wir hier und heute dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag erteilen, die Geschichte bei den Bundesbetrieben einmal auf Gesetzesebene nach oben zu begrenzen. Ob er damit zuwarten will, bis das Parlament es selber gemacht hat oder ob er von sich aus Vorstellungen entwickeln will, das sei ihm anheimgestellt. Aber die Zeit ist gekommen, wo wir mit verbindlichen Aufträgen arbeiten müssen und keine Prüfungsaufträge mehr erteilen sollten. Ich bitte um Überweisung der Motion 01.3153 als Motion und nicht bloss als Postulat
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