Ständerat: Herbstsession, 23. September 2002

Strassenverkehrsgesetz; Änderung


Ganze Debatte zu diesem Geschäft


Leuenberger Ernst (SO), für die Kommission: Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat, gleich zwei Gesetze zu ändern, nämlich das Strassenverkehrsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Änderungen haben zum Zweck, die Übernahme des Inhalts der EG-Besucherschutz-Richtlinie zu ermöglichen.

Vielleicht eine Vorbemerkung: Der Bundesrat hat diesen Sommer den Wunsch entdeckt, dass es sinnvoll wäre, diese Botschaft in beiden Räten in der gleichen Session zu behandeln, um zu ermöglichen, dass die Geschichte im Januar des Jahres 2003 gleichzeitig wie in den EU-Ländern in Kraft treten kann. Das hat zu einiger Eile und dazu geführt, dass die vorberatende Kommission, nachdem der Nationalrat letzte Woche als Erstrat getagt hat, erst heute Nachmittag kurz vor der Sitzung ihre entscheidende Sitzung hat abhalten können.

Es geht, wie ich bereits gesagt habe, um die Übernahme der so genannten Besucherschutz-Richtlinie der EG. Es geht um den grenzüberschreitenden Schutz von Beteiligten an Verkehrsunfällen, mindestens europaweit, um den Schutz von Verkehrsopfern also. Letztlich können mit dieser Revision Schadenersatzansprüche gegen ausländische Haftpflichtversicherer im Inland geltend gemacht werden.

Vielleicht ist es in diesen kurzen einleitenden Ausführungen von allgemeinem Interesse, festzuhalten, dass die Abwicklung dieser Leistungen an die Schadensopfer in der Schweiz dem Nationalen Versicherungsbüro (NVB) übertragen wird, das den Nationalen Garantiefonds (NGV) verwaltet. Das Nationale Versicherungsbüro ist ein Verein, gebildet aus den Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherern, die eine Betriebsbewilligung des Bundes erworben haben. Der Sitz dieses Vereins, und folglich auch des Fonds, ist am Sitz einer Versicherungsgesellschaft, die jeweils vom Bund bezeichnet wird. Finanziert wird der Fonds durch Beiträge der Versicherten, die nach dem Inkrafttreten dieser Vorlage leicht angehoben werden könnten.

Der Bundesrat legt Wert darauf, und die Kommission unterstützt diese Zielrichtung selbstverständlich, dass diese Neuregelung ihre Wirkung unter der Bedingung entfalten soll, dass auch die EWR-Staaten Gegenrecht halten.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage des Strassenverkehrsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzutreten.
Ich darf vielleicht als allgemeine Bemerkung noch beifügen, obschon es zu den Details gehört, dass sich die Kommission die Frage gestellt hat, ob bei dieser Gesetzesrevision die Koordination mit den schweizerischen Sozialversicherungen hinreichend geklärt und geregelt sei. Im Nationalrat sind zu dieser Frage Anträge eingereicht worden, die dann allerdings nicht zum Beschluss erhoben worden sind. Es ging im Wesentlichen um die Frage der Doppel- und Überversicherung.

Ein schriftlicher Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung, der in der Kommission mündlich erläutert wurde, ist dem Kommissionsprotokoll und damit den Materialien beigegeben. Der Bericht hat bestätigt, dass die Koordinationsfragen hinreichend geklärt seien. Wir von der Kommission finden: Wenn dieser Bericht bei den Materialien liegt, sollte das genügen.
In diesem Sinne beantrage ich Eintreten auf beide Vorlagen. Ich würde dann in der Detailberatung zu den beiden Änderungen, die der Nationalrat vorgenommen hat, noch etwas ausführen. Sonst habe ich in der Detailberatung keine Bemerkungen.

 

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