
Ständerat: Herbstsession, 23. September 2002
Strassenverkehrsgesetz;
Änderung
Ganze Debatte zu diesem Geschäft
Leuenberger Ernst (SO), für die Kommission: Mit dieser Botschaft
beantragt der Bundesrat, gleich zwei Gesetze zu ändern, nämlich
das Strassenverkehrsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Die
Änderungen haben zum Zweck, die Übernahme des Inhalts der
EG-Besucherschutz-Richtlinie zu ermöglichen.
Vielleicht eine Vorbemerkung: Der Bundesrat hat diesen Sommer den Wunsch
entdeckt, dass es sinnvoll wäre, diese Botschaft in beiden Räten
in der gleichen Session zu behandeln, um zu ermöglichen, dass die
Geschichte im Januar des Jahres 2003 gleichzeitig wie in den EU-Ländern
in Kraft treten kann. Das hat zu einiger Eile und dazu geführt,
dass die vorberatende Kommission, nachdem der Nationalrat letzte Woche
als Erstrat getagt hat, erst heute Nachmittag kurz vor der Sitzung ihre
entscheidende Sitzung hat abhalten können.
Es geht, wie ich bereits gesagt habe, um die Übernahme der so genannten
Besucherschutz-Richtlinie der EG. Es geht um den grenzüberschreitenden
Schutz von Beteiligten an Verkehrsunfällen, mindestens europaweit,
um den Schutz von Verkehrsopfern also. Letztlich können mit dieser
Revision Schadenersatzansprüche gegen ausländische Haftpflichtversicherer
im Inland geltend gemacht werden.
Vielleicht ist es in diesen kurzen einleitenden Ausführungen von
allgemeinem Interesse, festzuhalten, dass die Abwicklung dieser Leistungen
an die Schadensopfer in der Schweiz dem Nationalen Versicherungsbüro
(NVB) übertragen wird, das den Nationalen Garantiefonds (NGV) verwaltet.
Das Nationale Versicherungsbüro ist ein Verein, gebildet aus den
Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherern, die eine Betriebsbewilligung
des Bundes erworben haben. Der Sitz dieses Vereins, und folglich auch
des Fonds, ist am Sitz einer Versicherungsgesellschaft, die jeweils
vom Bund bezeichnet wird. Finanziert wird der Fonds durch Beiträge
der Versicherten, die nach dem Inkrafttreten dieser Vorlage leicht angehoben
werden könnten.
Der Bundesrat legt Wert darauf, und die Kommission unterstützt
diese Zielrichtung selbstverständlich, dass diese Neuregelung ihre
Wirkung unter der Bedingung entfalten soll, dass auch die EWR-Staaten
Gegenrecht halten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen einstimmig,
auf die Vorlage des Strassenverkehrsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes
einzutreten.
Ich darf vielleicht als allgemeine Bemerkung noch beifügen, obschon
es zu den Details gehört, dass sich die Kommission die Frage gestellt
hat, ob bei dieser Gesetzesrevision die Koordination mit den schweizerischen
Sozialversicherungen hinreichend geklärt und geregelt sei. Im Nationalrat
sind zu dieser Frage Anträge eingereicht worden, die dann allerdings
nicht zum Beschluss erhoben worden sind. Es ging im Wesentlichen um
die Frage der Doppel- und Überversicherung.
Ein schriftlicher Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung,
der in der Kommission mündlich erläutert wurde, ist dem Kommissionsprotokoll
und damit den Materialien beigegeben. Der Bericht hat bestätigt,
dass die Koordinationsfragen hinreichend geklärt seien. Wir von
der Kommission finden: Wenn dieser Bericht bei den Materialien liegt,
sollte das genügen.
In diesem Sinne beantrage ich Eintreten auf beide Vorlagen. Ich würde
dann in der Detailberatung zu den beiden Änderungen, die der Nationalrat
vorgenommen hat, noch etwas ausführen. Sonst habe ich in der Detailberatung
keine Bemerkungen.
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