Ständerat: Frühjahrssession 2005:

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Totalrevision

Die 150 Fernseh- Werbemillionen, die ins Ausland abfliessen müssten abgabepflichtig erklärt werden.

02.03.05 Leuenberger Ernst (S, SO): Ich bin dem Kommissionspräsidenten sehr dankbar, dass er Sie auf ein Darstellungsproblem in der Fahne aufmerksam gemacht hat. Es ist genau, wie er gesagt hat: Die Minderheit kommt mit dem Satz "Für Veranstalter von ...." als Ergänzung zum Text der Mehrheit. Das einmal zum Formellen; darüber sind wir uns einig.
Ich muss Ihnen offen gestehen, ich möchte hier keine juristische Debatte vom Zaun reissen. Da würde ich eh nur verlieren, weil die ganze Verwaltungspotenz uns dann sagt: Europa will das nicht, und was Europa nicht will, ist für uns Gesetz. Es wundert mich zwar ein wenig, das dann immer wieder hören zu müssen. Aber ich will Ihnen sagen, welches Problem ich anpeile und welches Problem ich lösen möchte. Wenn die Verwaltung einen besseren Vorschlag hat, möge sie den dann in die nationalrätliche Kommission, in der Differenzbereinigung einbringen.
Es geht um ein einerseits banales und andererseits um ein wichtiges Problem. Die Werbefachleute haben festgestellt, dass 150 Millionen schweizerische Werbefranken in ausländische Programmfenster fliessen. Da könnte man sagen: "Henusode". Aber schauen wir diese ganze Gesetzgebung an und überlegen wir uns, welche Auflagen wir den einheimischen Medienveranstaltern, seien sie nun staatlich konzessioniert oder seien sie absolut privatwirtschaftlich tätig, machen! Dann stellen wir fest, dass es da Leute gibt, die einfach kommen und hier vom schweizerischen Werbemarkt 150 eigentlich hier dringend benötigte Millionen absaugen; sie erfüllen keine Auflagen, haben praktisch keine Vorschriften zu beachten und werden in keiner Weise zur Kasse gebeten. Diese 150 Millionen - ich gebe es zu -, die haben mich gereizt und haben auch jene Leute gereizt, mit denen ich mich dann über diese Geschichte unterhalten habe. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Lösung gefunden werden müsste, damit wir etwas von diesen abwandernden 150 Werbemillionen abschöpfen könnten.
Ich habe Ihnen hier einen Vorschlag unterbreitet. Als redlicher Mensch bin ich absolut offen und sage, dass ich das nicht selber redigiert habe. Da haben mir Leute geholfen, die mehr von dieser Geschichte verstehen, als ich es tue. Achten Sie nicht auf die Formulierung und lassen Sie sich auch nicht beeindrucken, wenn - wie der Kommissionspräsident das soeben ausgeführt hat - gesagt wird, wir sollten es nicht auf Rechtsstreitigkeiten ankommen lassen. Also wenn ich mich an die Argumentation hier in diesem Rat, z. B. beim Flugverkehrsabkommen, zurückerinnere, hat man es sehr wohl auf Auseinandersetzungen ankommen lassen wollen. Ich hätte jetzt eine gewisse Lust, es hier allenfalls darauf ankommen zu lassen und das genuin schweizerische Film- und Fernsehschaffen etwas an diesen abfliessenden 150 Millionen teilhaben zu lassen.
Insofern bitte ich Sie, jetzt in der Erstbehandlung diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, durchaus einräumend, dass die Verwaltung, die da noch sehr, sehr viel mehr weiss, zuhanden der nationalrätlichen Kommission für die Differenzbereinigung dann meinetwegen noch eine bessere Formulierung finden kann, die dann vielleicht weniger Anlass zu Streit bietet. Aber selbst wenn es Streit gäbe, würde ich Sie in diesem Spezialfall auffordern, der alten Nationalhymne zu gedenken, wo stand "freudvoll zum Streit".

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