
Ständerat:
Frühjahrssession 2005:
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Totalrevision
Die 150
Fernseh- Werbemillionen, die ins Ausland abfliessen müssten abgabepflichtig
erklärt werden.
02.03.05
Leuenberger
Ernst (S, SO): Ich bin dem Kommissionspräsidenten sehr dankbar,
dass er Sie auf ein Darstellungsproblem in der Fahne aufmerksam gemacht
hat. Es ist genau, wie er gesagt hat: Die Minderheit kommt mit dem Satz
"Für Veranstalter von ...." als Ergänzung zum Text
der Mehrheit. Das einmal zum Formellen; darüber sind wir uns einig.
Ich muss Ihnen offen gestehen, ich möchte hier keine juristische
Debatte vom Zaun reissen. Da würde ich eh nur verlieren, weil die
ganze Verwaltungspotenz uns dann sagt: Europa will das nicht, und was
Europa nicht will, ist für uns Gesetz. Es wundert mich zwar ein
wenig, das dann immer wieder hören zu müssen. Aber ich will
Ihnen sagen, welches Problem ich anpeile und welches Problem ich lösen
möchte. Wenn die Verwaltung einen besseren Vorschlag hat, möge
sie den dann in die nationalrätliche Kommission, in der Differenzbereinigung
einbringen.
Es geht um ein einerseits banales und andererseits um ein wichtiges
Problem. Die Werbefachleute haben festgestellt, dass 150 Millionen schweizerische
Werbefranken in ausländische Programmfenster fliessen. Da könnte
man sagen: "Henusode". Aber schauen wir diese ganze Gesetzgebung
an und überlegen wir uns, welche Auflagen wir den einheimischen
Medienveranstaltern, seien sie nun staatlich konzessioniert oder seien
sie absolut privatwirtschaftlich tätig, machen! Dann stellen wir
fest, dass es da Leute gibt, die einfach kommen und hier vom schweizerischen
Werbemarkt 150 eigentlich hier dringend benötigte Millionen absaugen;
sie erfüllen keine Auflagen, haben praktisch keine Vorschriften
zu beachten und werden in keiner Weise zur Kasse gebeten. Diese 150
Millionen - ich gebe es zu -, die haben mich gereizt und haben auch
jene Leute gereizt, mit denen ich mich dann über diese Geschichte
unterhalten habe. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Lösung
gefunden werden müsste, damit wir etwas von diesen abwandernden
150 Werbemillionen abschöpfen könnten.
Ich habe Ihnen hier einen Vorschlag unterbreitet. Als redlicher Mensch
bin ich absolut offen und sage, dass ich das nicht selber redigiert
habe. Da haben mir Leute geholfen, die mehr von dieser Geschichte verstehen,
als ich es tue. Achten Sie nicht auf die Formulierung und lassen Sie
sich auch nicht beeindrucken, wenn - wie der Kommissionspräsident
das soeben ausgeführt hat - gesagt wird, wir sollten es nicht auf
Rechtsstreitigkeiten ankommen lassen. Also wenn ich mich an die Argumentation
hier in diesem Rat, z. B. beim Flugverkehrsabkommen, zurückerinnere,
hat man es sehr wohl auf Auseinandersetzungen ankommen lassen wollen.
Ich hätte jetzt eine gewisse Lust, es hier allenfalls darauf ankommen
zu lassen und das genuin schweizerische Film- und Fernsehschaffen etwas
an diesen abfliessenden 150 Millionen teilhaben zu lassen.
Insofern bitte ich Sie, jetzt in der Erstbehandlung diesem Minderheitsantrag
zuzustimmen, durchaus einräumend, dass die Verwaltung, die da noch
sehr, sehr viel mehr weiss, zuhanden der nationalrätlichen Kommission
für die Differenzbereinigung dann meinetwegen noch eine bessere
Formulierung finden kann, die dann vielleicht weniger Anlass zu Streit
bietet. Aber selbst wenn es Streit gäbe, würde ich Sie in
diesem Spezialfall auffordern, der alten Nationalhymne zu gedenken,
wo stand "freudvoll zum Streit".
Das
ganze Geschäft
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