![]() |
||
![]() |
||
![]() Ständerat: Herbstsession 2001 Votum zu der parlamentarischen
Initiative von Carlo Schmid. Donnerstag, 27. September 2001 Die ganze Debatte zu diesem Geschäft Leuenberger Ernst (S, SO): Ich spreche eigentlich als "Anhängsel" der Sprecherin der Minderheit. Es gibt verschiedene Probleme, die sich im Zusammenhang mit dieser Parlamentarischen Initiative stellen. Es gibt gesetzgeberische Probleme, politische Probleme, die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen ist in Vorbereitung. Die Fragen, die in dieser Initiative aufgeworfen werden, werden mit absoluter Sicherheit in dieser Gesetzesrevision zur Behandlung anstehen, aus denjenigen Gründen, die seitens der Kommissionsmehrheit dargestellt worden sind. Es stellt sich dann die Frage, ob man denn bei einer anstehenden Gesetzesrevision aus politischen Tagesüberlegungen heraus plötzlich einzelne Punkte herausgreifen und vorziehen soll, um damit Probleme zu lösen, die von verschiedener Seite als sehr dringlich dargestellt werden. Ich komme darauf zurück. Materiell wäre zu den beiden Revisionspunkten einiges zu sagen. Ist es sinnvoll, die Bierwerbung bei schweizerischen Fernsehveranstaltern einzuführen, weil diese offenbar 6 Millionen Franken Werbeeinnahmen pro Jahr brächte und damit, so wird behauptet, privaten Fernsehstationen das Überleben ermöglichen könnte? Über die Frage der Bierwerbung werden wir uns intensiv unterhalten müssen. Dies wäre jedenfalls für schweizerische Gesetzesverhältnisse eine "Nouveauté". Zur Lockerung der Unterbrecherwerbung: Jene, die in den Achtzigerjahren bei der Schaffung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen schon dabei waren, wissen, wie schwer wir uns damals getan haben zuzugestehen, dass gewisse Unterbrechungen von Sendungen möglich sein sollten. Über Unterbrecherwerbung wird man erneut diskutieren müssen. In der vorgezogenen Form scheint mir das jetzt wenig zweckmässig zu sein. Es kommt dann die allgemein politische Betrachtungsweise dazu, und ich stelle hier fest - ich unterstelle dem Initianten in diesem Zusammenhang nichts, aber auch gar nichts -, dass mir als Beobachter einige Dinge auffallen, die mir gleichzeitig missfallen. Da hat also praktisch gleichzeitig mit der Behandlung dieser Initiative in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine Pressekonferenz von Herrn Schawinski und des "Tages-Anzeigers" stattgefunden, in der man sagte, wenn das Parlament subito diese Gesetzesänderung vorgezogen an die Hand nehme, sei das Überleben privater Fernsehstationen gesichert. Damals war der Schawinski-Sender noch lebendig und noch nicht aufgekauft. Herr Schawinski ist dann in der gewohnten Art und Weise noch einen Schritt weiter gegangen. Er hat mit Illegalität gedroht. Das gehört offenbar zum guten Ton der Modernisten in diesem Land. Um das Mass voll zu machen, hat gleichzeitig die von mir über alles respektierte SRG - ich durfte ihr 25 Jahre lang, bis Ende 1999, in den Gremien dienen; das gehört also der Geschichte an - verkündet: Doch, macht das nur, diese vorgezogene Gesetzesrevision, dann haben wir bei der grossen Revision ein Problem weniger und die Privaten haben ihre Geschichte und lassen uns dann mit den Gebühren in Ruhe. Als ich mir diese Geschichte so überlegte, kam mir ein Zitat in den Sinn, das diese Tage in diesem Saal ausgesprochen worden ist. Es wurde darin ausgeführt - der Autor wird mir verzeihen, dass ich ihn ohne Namensnennung zitiere -, Branchenlösungen hätten nicht einmal die Vermutung der Korrektheit. Das ist mir in den Sinn gekommen, als die grosse, von mir über alles geschätzte SRG plötzlich diese vorgezogene Gesetzesrevision eigentlich soweit in Ordnung fand. Ich gestehe: Bei der kommenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde ich einige Kröten schlucken müssen, die mir heute schon Sorge bereiten. Die Alkoholwerbung ist keine Wunschvorstellung von mir, die Lockerung der Regelungen der Sendungsunterbrechung ist keine Wunschvorstellung von mir, aber all diese Dinge werden wir dann bei dieser Gesetzesrevision à fond, gründlich und eingebettet in alle anderen Revisionspunkte, diskutieren müssen. Wir werden dort über eine Radio- und Fernsehmarktordnung für das neue Jahrhundert diskutieren müssen, die die Regelungen aus den Achtzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts ablösen soll. Von mir aus gibt es, auch nachdem Herr Schawinski jetzt durch den Verkauf seiner Firma über Nacht reich geworden ist, wirklich keinen, aber auch gar keinen Zwang mehr, hier durch eine vorgezogene Gesetzesrevision irgendjemandem, der da auf diesem Sektor unternehmerisch tätig sein will, die Hasen vorzeitig in die Küche zu jagen. Das können wir dann immer noch tun, wenn wir das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen revidieren. Ich bitte Sie also eindringlich - aus verschiedensten Gründen, aus materiellen Gründen, die vor allem Madame Berger herangezogen hat, aber auch aus Grundsatzüberlegungen der Gesetzgebung, dass es nämlich kaum angängig sein kann, bei einer Revision, bei der die Vernehmlassung abgeschlossen ist und vermutlich innerhalb eines Jahres die Botschaft auf dem Tisch des Hauses liegt, einige Punkte so Rosinen pickend vorwegzunehmen -, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |