Ständerat: Frühjahrssession 2005:

Sparpaket 2004

Erfolgreicher Einsatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuern an die Busunternehmen des öffentlichen Verkehrs und an die Schiffahrtsunternehmen.

10.03.05 Leuenberger Ernst (S, SO): Nur eine ganz kleine Frage: Wir haben hier jetzt zwei Punkte, die Ziffern 13 und 14, die durch die Kommission neu aufgenommen worden sind und die dann im Maximum ein Sparpotenzial von 90 Millionen Franken ergeben sollen. Sie erinnern sich, dass ich bei den Entlastungsübungen, etwas unbeholfen, eine Skizze, das Strategiepapier des Finanzdepartements, gezeigt habe. Die konkrete Frage an den Bundesrat ist nun die: Die Kommission hat nun bei den ersten Teilen - bei dem, was jetzt dem Parlament vorgelegt wird - 90 Millionen aufgenommen, die der Bundesrat eigentlich in seinem dritten Teil, bei den 523 Millionen Franken, vorgesehen hatte. Mich interessiert schon, angesichts der bürgerlichen "Schwarznullisten" aus dem Nationalrat, die zum Teil auf unserer Zuschauertribüne Platz genommen haben, wie der Bundesrat mit seinen 1953 Millionen vorzugehen gedenkt, von denen ihm nun die Kommission eigentlich, rein rechnerisch, schon 90 Millionen Franken weggenommen hat, um irgendetwas zu kompensieren. Ich möchte hier und jetzt einfach wissen, was das bedeutet, ob man dann plötzlich findet, man könne hinten wieder aufstocken, oder wie diese Geschichte vor sich gehen kann.
Ich bitte schon darum, dass man sich immer vor Augen hält - ich sage das wirklich angesichts der starken Vertretung des Nationalrates -: Im Nationalrat verlangt man eine schwarze Null im Budget 2006. Wenn man das erreichen will, dann kann man ja bei diesem Sparpaket nicht solch grosse Abstriche machen, wie das die Kommission jetzt eigentlich indirekt macht, indem sie dem Bundesrat gewisse Dinge schon wegnimmt. Aber das letzte Wort wird beim Nationalrat liegen, der mit seiner schwarzen Null vermutlich auf dieses Entlastungsprogramm einwirken will und findet, man müsste bei den hier anwesenden Lobbyisten noch mehr kürzen.

...

Ich möchte ausführen: Es gibt nichts Neues unter der Sonne. Ich erinnere mich, dass wir zu Beginn der Neunzigerjahre genau diese Vorlage schon einmal beraten haben. Damals war ich im Nationalrat; es haben sich Mehrheiten gebildet, welche diese beiden Kürzungen nicht vornehmen wollten. Die Argumentation ist die gleiche geblieben. Das agrarpolitische Kolleg, das Herr Stähelin jetzt sehr ausführlich vorgetragen hat, habe ich damals siebenmal im Nationalrat gehört. Das ist alles schon gewesen, und auch, was ich sage, ist alles schon gewesen.
Wir müssen feststellen, um diese Diskussion etwas zu entkrampfen: Sowohl der öffentliche Verkehr, der in Artikel 17 Absatz 3 behandelt wird, wie die Landwirtschaft, die in Artikel 18 Absatz 2 behandelt wird, sind zuschussbedürftige Sektoren. Es herrscht ein weitest gehender Konsens, dass die öffentlichen Hände insgesamt in diesen beiden Bereichen grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um im öffentlichen Verkehr den Service public aufrechtzuerhalten und um bei den kleinräumigen schweizerischen Verhältnissen Landwirtschaft überhaupt noch zu ermöglichen. Das ist unbestritten.
Jetzt ist der ganze Streit, der auszufechten ist, ein Methodenstreit - auf welchen Kanälen und mit welchen Methoden will man hier helfen? Ich gebe all jenen Recht, die sehr grundsätzlich argumentieren und sagen: Eigentlich ist so eine Befreiung von Mineralölsteuern - wenn man den Begriff Mineralölsteuer genau nimmt, wäre es ja eine Steuer - möglicherweise nicht das richtige Mittel, das hier anzuwenden ist; es müssten andere Mittel gefunden werden, um diese Zuschüsse zu geben. Das einmal zum Grundsätzlichen, das eher für den Bundesrat spricht. Der Teufel liegt aber im Detail. Ich äussere mich nicht zur agrarischen Seite, sie ist ja jetzt hinreichend dargestellt worden. Ich äussere mich nur zu Artikel 17 Absatz 3 und möchte Ihnen einen Zusammenhang aufzeigen, der Ihnen entgangen sein könnte.
Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir hier der Mehrheit folgen, also beim geltenden Recht bleiben sollten. Dies deshalb, weil gleichzeitig zu dieser Vorlage ein Projekt des Bundesrates - Neuer Finanzausgleich, zweites Paket - läuft. Die Vernehmlassung ist vor kurzem abgeschlossen worden. Dort soll die ganze Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs gegenüber dem bisherigen Recht geändert werden. Während wir seit dem "runden Tisch" im öffentlichen Regionalverkehr im Durchschnitt einen Bundesbeitrag von 69 Prozent an die ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs haben, ist in diesem Projekt, dessen Vernehmlassung soeben abgeschlossen wurde, festgehalten, dass der Bundesanteil auf 50 Prozent zurückgefahren werden soll. Es heisst in dieser Vernehmlassungsvorlage auch, dass das in der Grössenordnung ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.
Ich plädiere also dafür, dass wir jetzt in diesem Verkehrsbereich - Artikel 17 Absatz 3 - das geltende Recht bestehen lassen und dann im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs halt auch diese Frage, wenn es denn nötig sein sollte, erneut auf den Prüfstand stellen. Nach dem, was ich eingangs gesagt habe, wird sich ja eh die Frage am Schluss so stellen: Falls wir nicht einen gewaltigen Leistungsabbau im öffentlichen Verkehr wollen, was hier drin niemand will - ich habe jedenfalls noch von niemandem gehört, der das propagiert hätte -, dann muss ja irgendjemand diese Geschichte bezahlen. Und nach der Neuordnung des Finanzausgleichs stellt sich dann die Frage: Können wir den Kantonen diese ganze Geschichte aufhalsen? Der Anteil, den wir den Kantonen aufhalsen müssten, würde jedenfalls grösser, wenn wir jetzt hingingen und dem öffentlichen Verkehr die Mineralölsteuer-Rückerstattung wegnähmen.
Von mir aus gesehen gebietet eine Gesamtbetrachtung dieser Frage, dass man hier der Mehrheit zustimmt, das geltende Recht beibehält und diese Frage allenfalls im Zusammenhang mit dem zweiten Paket des NFA erneut auf den Prüfstand nimmt, wenn es nötig sein sollte.
Ich schliesse damit, dass ich noch einmal sage: Beide Sektoren, die hier zur Debatte stehen, sind zuschussbedürftig. Die Frage ist letztlich nur, aus welchen Kassen und über welche Kanäle wir ihnen diese Zuschüsse zukommen lassen.

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