
Ständerat:
Frühjahrssession 2005:
Sparpaket 2004
Erfolgreicher
Einsatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuern an
die Busunternehmen des öffentlichen Verkehrs und an die Schiffahrtsunternehmen.
10.03.05
Leuenberger
Ernst (S, SO): Nur eine ganz kleine Frage: Wir haben hier jetzt zwei
Punkte, die Ziffern 13 und 14, die durch die Kommission neu aufgenommen
worden sind und die dann im Maximum ein Sparpotenzial von 90 Millionen
Franken ergeben sollen. Sie erinnern sich, dass ich bei den Entlastungsübungen,
etwas unbeholfen, eine Skizze, das Strategiepapier des Finanzdepartements,
gezeigt habe. Die konkrete Frage an den Bundesrat ist nun die: Die Kommission
hat nun bei den ersten Teilen - bei dem, was jetzt dem Parlament vorgelegt
wird - 90 Millionen aufgenommen, die der Bundesrat eigentlich in seinem
dritten Teil, bei den 523 Millionen Franken, vorgesehen hatte. Mich
interessiert schon, angesichts der bürgerlichen "Schwarznullisten"
aus dem Nationalrat, die zum Teil auf unserer Zuschauertribüne
Platz genommen haben, wie der Bundesrat mit seinen 1953 Millionen vorzugehen
gedenkt, von denen ihm nun die Kommission eigentlich, rein rechnerisch,
schon 90 Millionen Franken weggenommen hat, um irgendetwas zu kompensieren.
Ich möchte hier und jetzt einfach wissen, was das bedeutet, ob
man dann plötzlich findet, man könne hinten wieder aufstocken,
oder wie diese Geschichte vor sich gehen kann.
Ich bitte schon darum, dass man sich immer vor Augen hält - ich
sage das wirklich angesichts der starken Vertretung des Nationalrates
-: Im Nationalrat verlangt man eine schwarze Null im Budget 2006. Wenn
man das erreichen will, dann kann man ja bei diesem Sparpaket nicht
solch grosse Abstriche machen, wie das die Kommission jetzt eigentlich
indirekt macht, indem sie dem Bundesrat gewisse Dinge schon wegnimmt.
Aber das letzte Wort wird beim Nationalrat liegen, der mit seiner schwarzen
Null vermutlich auf dieses Entlastungsprogramm einwirken will und findet,
man müsste bei den hier anwesenden Lobbyisten noch mehr kürzen.
...
Ich
möchte ausführen: Es gibt nichts Neues unter der Sonne. Ich
erinnere mich, dass wir zu Beginn der Neunzigerjahre genau diese Vorlage
schon einmal beraten haben. Damals war ich im Nationalrat; es haben
sich Mehrheiten gebildet, welche diese beiden Kürzungen nicht vornehmen
wollten. Die Argumentation ist die gleiche geblieben. Das agrarpolitische
Kolleg, das Herr Stähelin jetzt sehr ausführlich vorgetragen
hat, habe ich damals siebenmal im Nationalrat gehört. Das ist alles
schon gewesen, und auch, was ich sage, ist alles schon gewesen.
Wir müssen feststellen, um diese Diskussion etwas zu entkrampfen:
Sowohl der öffentliche Verkehr, der in Artikel 17 Absatz 3 behandelt
wird, wie die Landwirtschaft, die in Artikel 18 Absatz 2 behandelt wird,
sind zuschussbedürftige Sektoren. Es herrscht ein weitest gehender
Konsens, dass die öffentlichen Hände insgesamt in diesen beiden
Bereichen grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um im öffentlichen
Verkehr den Service public aufrechtzuerhalten und um bei den kleinräumigen
schweizerischen Verhältnissen Landwirtschaft überhaupt noch
zu ermöglichen. Das ist unbestritten.
Jetzt ist der ganze Streit, der auszufechten ist, ein Methodenstreit
- auf welchen Kanälen und mit welchen Methoden will man hier helfen?
Ich gebe all jenen Recht, die sehr grundsätzlich argumentieren
und sagen: Eigentlich ist so eine Befreiung von Mineralölsteuern
- wenn man den Begriff Mineralölsteuer genau nimmt, wäre es
ja eine Steuer - möglicherweise nicht das richtige Mittel, das
hier anzuwenden ist; es müssten andere Mittel gefunden werden,
um diese Zuschüsse zu geben. Das einmal zum Grundsätzlichen,
das eher für den Bundesrat spricht. Der Teufel liegt aber im Detail.
Ich äussere mich nicht zur agrarischen Seite, sie ist ja jetzt
hinreichend dargestellt worden. Ich äussere mich nur zu Artikel
17 Absatz 3 und möchte Ihnen einen Zusammenhang aufzeigen, der
Ihnen entgangen sein könnte.
Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir hier der Mehrheit folgen, also
beim geltenden Recht bleiben sollten. Dies deshalb, weil gleichzeitig
zu dieser Vorlage ein Projekt des Bundesrates - Neuer Finanzausgleich,
zweites Paket - läuft. Die Vernehmlassung ist vor kurzem abgeschlossen
worden. Dort soll die ganze Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs
gegenüber dem bisherigen Recht geändert werden. Während
wir seit dem "runden Tisch" im öffentlichen Regionalverkehr
im Durchschnitt einen Bundesbeitrag von 69 Prozent an die ungedeckten
Kosten des Regionalverkehrs haben, ist in diesem Projekt, dessen Vernehmlassung
soeben abgeschlossen wurde, festgehalten, dass der Bundesanteil auf
50 Prozent zurückgefahren werden soll. Es heisst in dieser Vernehmlassungsvorlage
auch, dass das in der Grössenordnung ab dem 1. Januar 2008 in Kraft
treten soll.
Ich plädiere also dafür, dass wir jetzt in diesem Verkehrsbereich
- Artikel 17 Absatz 3 - das geltende Recht bestehen lassen und dann
im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs
halt auch diese Frage, wenn es denn nötig sein sollte, erneut auf
den Prüfstand stellen. Nach dem, was ich eingangs gesagt habe,
wird sich ja eh die Frage am Schluss so stellen: Falls wir nicht einen
gewaltigen Leistungsabbau im öffentlichen Verkehr wollen, was hier
drin niemand will - ich habe jedenfalls noch von niemandem gehört,
der das propagiert hätte -, dann muss ja irgendjemand diese Geschichte
bezahlen. Und nach der Neuordnung des Finanzausgleichs stellt sich dann
die Frage: Können wir den Kantonen diese ganze Geschichte aufhalsen?
Der Anteil, den wir den Kantonen aufhalsen müssten, würde
jedenfalls grösser, wenn wir jetzt hingingen und dem öffentlichen
Verkehr die Mineralölsteuer-Rückerstattung wegnähmen.
Von mir aus gesehen gebietet eine Gesamtbetrachtung dieser Frage, dass
man hier der Mehrheit zustimmt, das geltende Recht beibehält und
diese Frage allenfalls im Zusammenhang mit dem zweiten Paket des NFA
erneut auf den Prüfstand nimmt, wenn es nötig sein sollte.
Ich schliesse damit, dass ich noch einmal sage: Beide Sektoren, die
hier zur Debatte stehen, sind zuschussbedürftig. Die Frage ist
letztlich nur, aus welchen Kassen und über welche Kanäle wir
ihnen diese Zuschüsse zukommen lassen.
Das
ganze Geschäft
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