Ständerat: Frühlingssession 2006, 08.03.06:

Spitalfinanzierung

Ernst Leuenberger plädiert für die Berücksichtigung der Kantonsanliegen bei der Spitalfinanzierung.

Leuenberger Ernst SO): Zwei Vorbemerkungen: Erster Punkt: Ich habe in der ersten Runde dieser Beratung hier drin dafür plädiert, dass unsere Kommission und die Gesundheitsdirektoren sich um Konsenssuche bemühen. Zweiter Punkt: Die Solothurner Regierung hat an der kürzlich erfolgten Aussprache ihre Ständeräte gebeten, bei diesem Absatz 3 mindestens eine interpretative Klärung herbeizuführen. Nachdem die Hälfte der Standesvertretung mit Präsidialaufgaben befasst ist, muss die andere Hälfte hier notgedrungen in die Bresche springen.
Ich würde es übrigens gut finden, wenn man bei all den Vorschlägen, die da gemacht werden, immer auch die Tanksäule nennen würde, bei der man getankt hat. Meine "Tanksäulen" sind also die Regierung des Kantons Solothurn und die Gesundheitsdirektorenkonferenz.
Sie beachten, dass es überhaupt nicht um Notfälle geht. Es wäre fatal, wenn angenommen würde, ich möchte bei den Notfällen, die ja in beiden Anträgen identisch geregelt sind, eine Änderung herbeiführen. Aber es drängen sich offenbar Klärungen auf. Ich zitiere Ihnen einmal die Begründung, die die Gesundheitsdirektoren für diesen Präzisierungswunsch gegeben haben, und den Formulierungsvorschlag, der aus der Küche der Gesundheitsdirektoren stammt und den ich dann zu meinem Antrag gemacht habe: "Die Kantone legen Wert darauf, dass für die Wahl- und medizinisch indizierte ausserkantonale Behandlung dieselben Bestimmungen gelten wie heute. Der Wohnkanton deckt nur bei medizinisch indizierten ausserkantonalen Behandlungen ergänzend zur OKP die kostendeckenden Tarife. Deshalb ist in Artikel 41 Absatz 3 zu präzisieren, dass das Wahlrecht mit finanzieller Beteiligung des Wohnkantons auf Spitäler auf dessen Liste beschränkt ist." Das ist genau der Antrag, wie er hier vorliegt: eine Beschränkung auf Leistungserbringer, die auf der Spitalliste des Wohnkantons figurieren.
Die Solothurner Regierung ist in einem Regierungsratsbeschluss in der gleichen Sache noch um einiges deutlicher geworden. Sie schreibt: "Es braucht eine neue Formulierung, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass die Kantone keine Spitalbehandlungen in ausserkantonalen Spitälern mitfinanzieren, die nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons des betreffenden Patienten aufgeführt sind." Dann kommt der Hammer, da wird man deutlich - Solothurner reden normalerweise deutlich -: "Der Kanton Solothurn ist nicht bereit, mit Steuergeldern ausserkantonale Privatspitäler mitzufinanzieren." Das steht in einem Regierungsratsbeschluss vom 28. Februar 2006. Das hat mich bewogen, hier diesen Antrag zu unterbreiten.
Man hat mir gesagt, es liesse sich die Frage ja allenfalls auf dem Interpretationsweg regeln. Wenn ich nämlich die Fahne zur Hand nehme und sehe, welchen Text der Bundesrat hier ursprünglich vorgeschlagen hat, dann anschaue, was die Kommission daraus gemacht hat, und jetzt schaue, was die Kantone vorschlagen, so habe ich den Eindruck, dass der Kantonsvorschlag, der GDK-Vorschlag von heute, relativ nahe bei dem liegt, was der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat. Man hat mir vonseiten meiner Gesprächspartner gesagt, unter Umständen böte die Fassung der Kommissionsmehrheit nicht nur zusätzliche, nicht gewollte Lasten für die Kantone, sondern es könnte sich hier auch eine Tür für eine nicht beabsichtigte Mengenausweitung öffnen. Ich vermag nicht zu beurteilen, ob diese Befürchtung zutrifft oder nicht; ich rapportiere sie hier einfach.
Einige Olympier aus der Kommission haben mir gestern gesagt: Möglicherweise wäre die Interpretation, die die Kantone mit dem Text möchten, den ich Ihnen jetzt als Antrag unterbreite, auch auf interpretativem Weg herbeizuführen. Solange das nicht geschehen ist, unterbreite ich Ihnen mal meinen Antrag, der meines Erachtens und aus der Sicht der GDK und des Kantons Solothurn Klarheit schaffen könnte.

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