
Ständerat:
Frühlingssession 2006, 08.03.06:
Spitalfinanzierung
Ernst Leuenberger
plädiert für die Berücksichtigung der Kantonsanliegen
bei der Spitalfinanzierung.
Leuenberger
Ernst SO): Zwei Vorbemerkungen: Erster Punkt: Ich habe in der ersten
Runde dieser Beratung hier drin dafür plädiert, dass unsere
Kommission und die Gesundheitsdirektoren sich um Konsenssuche bemühen.
Zweiter Punkt: Die Solothurner Regierung hat an der kürzlich erfolgten
Aussprache ihre Ständeräte gebeten, bei diesem Absatz 3 mindestens
eine interpretative Klärung herbeizuführen. Nachdem die Hälfte
der Standesvertretung mit Präsidialaufgaben befasst ist, muss die
andere Hälfte hier notgedrungen in die Bresche springen.
Ich würde es übrigens gut finden, wenn man bei all den Vorschlägen,
die da gemacht werden, immer auch die Tanksäule nennen würde,
bei der man getankt hat. Meine "Tanksäulen" sind also
die Regierung des Kantons Solothurn und die Gesundheitsdirektorenkonferenz.
Sie beachten, dass es überhaupt nicht um Notfälle geht. Es
wäre fatal, wenn angenommen würde, ich möchte bei den
Notfällen, die ja in beiden Anträgen identisch geregelt sind,
eine Änderung herbeiführen. Aber es drängen sich offenbar
Klärungen auf. Ich zitiere Ihnen einmal die Begründung, die
die Gesundheitsdirektoren für diesen Präzisierungswunsch gegeben
haben, und den Formulierungsvorschlag, der aus der Küche der Gesundheitsdirektoren
stammt und den ich dann zu meinem Antrag gemacht habe: "Die Kantone
legen Wert darauf, dass für die Wahl- und medizinisch indizierte
ausserkantonale Behandlung dieselben Bestimmungen gelten wie heute.
Der Wohnkanton deckt nur bei medizinisch indizierten ausserkantonalen
Behandlungen ergänzend zur OKP die kostendeckenden Tarife. Deshalb
ist in Artikel 41 Absatz 3 zu präzisieren, dass das Wahlrecht mit
finanzieller Beteiligung des Wohnkantons auf Spitäler auf dessen
Liste beschränkt ist." Das ist genau der Antrag, wie er hier
vorliegt: eine Beschränkung auf Leistungserbringer, die auf der
Spitalliste des Wohnkantons figurieren.
Die Solothurner Regierung ist in einem Regierungsratsbeschluss in der
gleichen Sache noch um einiges deutlicher geworden. Sie schreibt: "Es
braucht eine neue Formulierung, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass
die Kantone keine Spitalbehandlungen in ausserkantonalen Spitälern
mitfinanzieren, die nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons des betreffenden
Patienten aufgeführt sind." Dann kommt der Hammer, da wird
man deutlich - Solothurner reden normalerweise deutlich -: "Der
Kanton Solothurn ist nicht bereit, mit Steuergeldern ausserkantonale
Privatspitäler mitzufinanzieren." Das steht in einem Regierungsratsbeschluss
vom 28. Februar 2006. Das hat mich bewogen, hier diesen Antrag zu unterbreiten.
Man hat mir gesagt, es liesse sich die Frage ja allenfalls auf dem Interpretationsweg
regeln. Wenn ich nämlich die Fahne zur Hand nehme und sehe, welchen
Text der Bundesrat hier ursprünglich vorgeschlagen hat, dann anschaue,
was die Kommission daraus gemacht hat, und jetzt schaue, was die Kantone
vorschlagen, so habe ich den Eindruck, dass der Kantonsvorschlag, der
GDK-Vorschlag von heute, relativ nahe bei dem liegt, was der Bundesrat
ursprünglich vorgeschlagen hat. Man hat mir vonseiten meiner Gesprächspartner
gesagt, unter Umständen böte die Fassung der Kommissionsmehrheit
nicht nur zusätzliche, nicht gewollte Lasten für die Kantone,
sondern es könnte sich hier auch eine Tür für eine nicht
beabsichtigte Mengenausweitung öffnen. Ich vermag nicht zu beurteilen,
ob diese Befürchtung zutrifft oder nicht; ich rapportiere sie hier
einfach.
Einige Olympier aus der Kommission haben mir gestern gesagt: Möglicherweise
wäre die Interpretation, die die Kantone mit dem Text möchten,
den ich Ihnen jetzt als Antrag unterbreite, auch auf interpretativem
Weg herbeizuführen. Solange das nicht geschehen ist, unterbreite
ich Ihnen mal meinen Antrag, der meines Erachtens und aus der Sicht
der GDK und des Kantons Solothurn Klarheit schaffen könnte.
Das
ganze Geschäft
|
|
     |