
Ständerat:
Sommersession 2006, 09.06.06:
Zwangsanwendungsgesetz
Ernst Leuenberger
wehrt sich vergebens gegen den Einsatz von Diensthunden bei Ausschaffungen.
«Sie hetzten ihn mit Hunden», darf in der Schweiz nicht
vorkommen.
Leuenberger
Ernst: Die sachlichen Ausführungen von Herrn Inderkum sind absolut
korrekt und beeindruckend. Aber sind wir uns bewusst, welche Symbolträchtigkeit
in dieser Formulierung hier drinsteckt? Wir sprechen ja nicht über
Bewachungsaufgaben, wir sprechen nicht über Drogenfahndung, wir
sprechen über Hilfsmittel, die bei der Anwendung polizeilichen
Zwangs eingesetzt werden können. Ich bekenne Ihnen offen, die Formulierung
"Sie hetzten ihn mit Hunden" ist mir tief ins Gedächtnis
eingraviert, auch aus historischen Gründen; das ist im deutschen
Sprachraum so. Letztendlich müssen wir die Frage beantworten: Hat
es denn unser Rechtsstaat nötig, auch dieses tierische Hilfsmittel
als Zwangsmittel hier zum Einsatz zu bringen? Haben wir nicht genügend
andere Mittel, und wollen wir denn nicht aus symbolischen Gründen
auf den Einsatz dieses tierischen Hilfsmittels bei der Anwendung von
Zwangsmassnahmen verzichten? Ich bitte Sie dringend darum, nach aussen
nicht den Anschein zu erwecken, als ob wir plötzlich dazu Ja sagen
würden, dass man Hunde auf Menschen hetzt, und zwar von Amtes wegen.
Ich bitte Sie dringend, der Minderheit zu folgen.
Das
ganze Geschäft
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