Ständerat: Sommersession 2006, 09.06.06:

Zwangsanwendungsgesetz

Ernst Leuenberger wehrt sich vergebens gegen den Einsatz von Diensthunden bei Ausschaffungen. «Sie hetzten ihn mit Hunden», darf in der Schweiz nicht vorkommen.

Leuenberger Ernst: Die sachlichen Ausführungen von Herrn Inderkum sind absolut korrekt und beeindruckend. Aber sind wir uns bewusst, welche Symbolträchtigkeit in dieser Formulierung hier drinsteckt? Wir sprechen ja nicht über Bewachungsaufgaben, wir sprechen nicht über Drogenfahndung, wir sprechen über Hilfsmittel, die bei der Anwendung polizeilichen Zwangs eingesetzt werden können. Ich bekenne Ihnen offen, die Formulierung "Sie hetzten ihn mit Hunden" ist mir tief ins Gedächtnis eingraviert, auch aus historischen Gründen; das ist im deutschen Sprachraum so. Letztendlich müssen wir die Frage beantworten: Hat es denn unser Rechtsstaat nötig, auch dieses tierische Hilfsmittel als Zwangsmittel hier zum Einsatz zu bringen? Haben wir nicht genügend andere Mittel, und wollen wir denn nicht aus symbolischen Gründen auf den Einsatz dieses tierischen Hilfsmittels bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen verzichten? Ich bitte Sie dringend darum, nach aussen nicht den Anschein zu erwecken, als ob wir plötzlich dazu Ja sagen würden, dass man Hunde auf Menschen hetzt, und zwar von Amtes wegen.
Ich bitte Sie dringend, der Minderheit zu folgen.

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