
Ständerat: Sommersession 2000
Votum zur Motion "Vorzeitige
Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge"
Leuenberger Ernst (S, SO): Nur zwei Sätze: Ich habe Sie darauf
aufmerksam machen wollen, dass dieses dritte Lohnprozent - wie uns Herr
Bundesrat Villiger dargestellt hat - Gegenstand des Übereinkommens am
"runden Tisch" war. Im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm
1998 steht unter Ziffer 12: "Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung
beträgt bis zum 31. Dezember 2003 3 Prozent." Es war damals die Meinung,
bis die Schulden zurückbezahlt sind, müsste dieses dritte Lohnprozent
eingefordert werden. Die nationalrätliche Motion geht nun zwingend davon
aus, dass das selbst dann aufzuheben sei, wenn das Hauptziel noch nicht
erreicht sei. Ich denke, wir haben keinen Grund, vom ursprünglichen
Ziel, Rückzahlung der Schulden an die Arbeitslosenversicherung, abzuweichen.
Daher kann ich dieser Motion wirklich nicht zustimmen, sondern in Unterstützung
dessen, was Herr Inderkum gesagt hat, lehne ich diese Motion ab. Ich
füge bei, ich wäre sogar der Meinung, es könnte nicht schaden, im "Arbeitslosenkässeli"
noch ein klein wenig Reserve zu haben. Wir haben seinerzeit in der Sonntagsschule
gelernt: "Spare in der Zeit, so hast Du in der Not" und die Geschichte
von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren kennengelernt. Ich
will uns das alles ersparen. Jedenfalls ist jetzt der Zeitpunkt nicht
gekommen, diese Motion zu überweisen. Ich bitte Sie um Ablehnung der
Motion.
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