Ständerat: Sommersession 2000

Votum zur Motion "Vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge"

Leuenberger Ernst (S, SO): Nur zwei Sätze: Ich habe Sie darauf aufmerksam machen wollen, dass dieses dritte Lohnprozent - wie uns Herr Bundesrat Villiger dargestellt hat - Gegenstand des Übereinkommens am "runden Tisch" war. Im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 steht unter Ziffer 12: "Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt bis zum 31. Dezember 2003 3 Prozent." Es war damals die Meinung, bis die Schulden zurückbezahlt sind, müsste dieses dritte Lohnprozent eingefordert werden. Die nationalrätliche Motion geht nun zwingend davon aus, dass das selbst dann aufzuheben sei, wenn das Hauptziel noch nicht erreicht sei. Ich denke, wir haben keinen Grund, vom ursprünglichen Ziel, Rückzahlung der Schulden an die Arbeitslosenversicherung, abzuweichen. Daher kann ich dieser Motion wirklich nicht zustimmen, sondern in Unterstützung dessen, was Herr Inderkum gesagt hat, lehne ich diese Motion ab. Ich füge bei, ich wäre sogar der Meinung, es könnte nicht schaden, im "Arbeitslosenkässeli" noch ein klein wenig Reserve zu haben. Wir haben seinerzeit in der Sonntagsschule gelernt: "Spare in der Zeit, so hast Du in der Not" und die Geschichte von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren kennengelernt. Ich will uns das alles ersparen. Jedenfalls ist jetzt der Zeitpunkt nicht gekommen, diese Motion zu überweisen. Ich bitte Sie um Ablehnung der Motion.

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