Ständerat: Wintersession 2000; 05.12.00

Voranschlag der Eidgenossenschaft 2001

Ganze Dabatte zu diesem Geschäft

Leuenberger Ernst (S, SO), für die Kommission: Das Budget des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist das kleinste Budget aller Departemente - das sei vorweg immerhin angemerkt. Beim Budget dieses Departementes haben wir uns jährlich mit den hohen Ausgaben im Asylbereich zu befassen. Wir haben uns bei den Budgetdebatten auch angewöhnt, festzustellen, dass im Asylbereich die Ausgaben relativ schwierig planbar sind, dass bereits vom Beginn des Budgetierungsprozesses bis zu unseren Budgetbeschlüssen Situationen eintreten können, die zu Änderungen führen - Budgetkorrekturen nach unten oder dann Ausgabenkorrekturen nach oben. Nachdem dies gesagt ist, will ich gleich feststellen, dass beim Bundesamt für Flüchtlinge die Finanzkommission den Beschlüssen des Nationalrates zustimmt, wo im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine Reduktion vorgenommen worden ist, in der Meinung, dass es sich eben um schwer planbare Ausgaben handelt. Selbstverständlich hat der Bundesrat uns darauf aufmerksam machen müssen, dass er sich bei Eintritt einer unerwarteten Entwicklung vorbehalten müsste, allenfalls auf dem Weg über Nachtragskredite wieder an uns zu gelangen. Wir geben uns der Hoffnung hin, dass das nicht der Fall sein wird. Ich muss eine zweite generelle Bemerkung machen.: Sie erinnern sich daran, dass genau vor einem Jahr die beiden Kammern die so genannte Effizienzvorlage verabschiedet haben. Das hiess damals, im Dezember 1999, "Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung". Unter dem Obertitel der besseren Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde damals vom Parlament diese Vorlage verabschiedet, die eine relativ starke Ausdehnung des Untersuchungs- und Polizeiapparates vorsieht. Der Bundesrat hat schnell gehandelt. Während bei der ordentlichen Budgetierung die Mehrausgaben noch nicht berücksichtigt werden konnten, hat der Bundesrat mit einem Brief vom 18. Oktober 2000 an die beiden Finanzkommissionen von sich aus erhebliche Budgetkorrekturen vorgeschlagen, die Sie insbesondere unter der Rubrik 403, Bundesamt für Polizei, in der Spalte Nationalrat finden. Sie haben festgestellt, dass unsere Kommission keine abweichenden Anträge stellt. Die Auswirkungen dieser Effizienzvorlage für das Budget 2001 sind auch in der Rubrik Bundesanwaltschaft korrigiert nach oben korrigiert worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass uns der Bundesrat sagt, dass das Ausgabenwachstum bei diesen Rubriken unter dem Titel Effizienzvorlage in den nächsten drei Jahren weitergehen wird. Ich kann Ihnen das vielleicht am besten illustrieren, wenn ich Ihnen sage, dass der Bereich, der durch die Effizienzvorlage angesprochen ist, im laufenden Jahr 187 Stellen umfasste; im Jahre 2001 sind es bereits 305 Stellen, und 2002 sollen es 455 Stellen werden. 2003 wird dieser Bereich gemäss Planung auf 586 Stellen und schlussendlich 2004 auf 667 Stellen aufgestockt werden. Der Bundesrat führt in seinem Brief aus, dass der personelle Ausbau der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes gemäss den heute vorliegenden Berechnungen Ende 2004 noch nicht abgeschlossen sein wird. Ich denke, es war nützlich, auf diesen Umstand hinzuweisen und Ihnen hier zu sagen, dass wir uns bei der Budgetierung auch in den kommenden Jahren mit diesem Ausgabenwachstum zu befassen haben. Damit habe ich erklärt, weshalb der Nationalrat beim Bundesamt für Polizei Erhöhungen vorgenommen hat, denen wir zustimmen. Das Gleiche trifft auf die Bundesanwaltschaft in Rubrik 405 zu. Sie stellen fest, dass der Nationalrat auch in der Rubrik 402 "Bundesamt für Justiz" Änderungen im Sinne von Erhöhungen vorgenommen hat. Diese Änderungen sind im Wesentlichen auf das Projekt "Passage" zurückzuführen, für das Verlegungen vom Bundesamt für Polizei zum Bundesamt für Justiz vorgenommen worden sind. Es handelt sich insbesondere um die internationale Rechtshilfe, die Lotteriegesetzgebung und das schweizerische Strafregister. Der Transfer von "Passage" hat beim Bundesamt für Justiz die festgestellten budgetierten Auswirkungen. Die Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat und damit auch den revidierten bundesrätlichen Anträgen zu folgen. Ich will noch einige Ausführungen zur Rubrik 404 "Bundesamt für Ausländerfragen" machen. Sie stellen hier fest, dass der Nationalrat eine Erhöhung der Personalbezüge um 300 000 Franken vorgenommen hat. Die ständerätliche Kommission empfiehlt Ihnen, hier beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates zu bleiben. Worum geht es? Es geht darum, dass die nationalrätliche Kommission mit uns in grosser Sorge festgestellt hat, dass bei der administrativen Behandlung der Einbürgerungsverfahren auf eidgenössischer Ebene in letzter Zeit gewisse Staus vorgekommen sind. Die nationalrätliche Kommission hat in diesem Zusammenhang erfahren, dass etwa drei Stellen benötigt würden, um diese Verfahren etwas beschleunigen zu können. Das war das Motiv seitens des Nationalrates, hier 300 000 Franken zusätzlich ins Budget einzusetzen. Die ständerätliche Kommission teilt materiell die Sorgen der nationalrätlichen Kommission und des Nationalrates voll und ist der Meinung, der Bundesrat sei einzuladen, alles zu unternehmen, um diese Einbürgerungsverfahren auf eidgenössischer Ebene etwas zu beschleunigen. Die ständerätliche Kommission hat aber aus grundsätzlichen Erwägungen das Instrument der Budgetaufstockung und der Schaffung neuer Stellen nicht beschreiten wollen. Die ständerätliche Finanzkommission hat sich daran erinnert, dass wir, das Parlament, vor wenigen Jahren unsere Beschlüsse zu den Personaletats der Bundesverwaltung aufgegeben haben. Sie erinnern sich: Früher haben wir mit jedem Budget den Personaletat bestimmt. Wir haben dann gesagt, wir überlassen das Bestimmen des Personalbedarfs dem Bundesrat, und er soll uns über seine Budgetanträge die entsprechenden Vorschläge machen. Wir sind dann geneigt, nach gründlicher Prüfung selbstverständlich, diesen Anträgen zu folgen. Aber die Stellensteuerung wollen wir als Parlament nicht in unseren Händen halten, weil es durchaus sein könnte, dass wir nicht immer genau das richtige Mass finden. Sie haben festgestellt, dass die ständerätliche Finanzkommission vor dem Hintergrund dieser Geschichte die Empfehlung 00.3608 formuliert hat, die etwas später traktandiert ist. Vielleicht kann ich dort noch zwei Sätze dazu sagen. Die Finanzkommission empfiehlt dem Bundesrat im Wesentlichen, dem Parlament auf dem ordentlichen Weg entsprechende Anträge zu stellen, wenn Bedarf besteht, bei den Einbürgerungsverfahren zusätzliche Mittel einzusetzen. Im Übrigen hat die nationalrätliche Finanzkommission von der Verwaltung erfahren dürfen, dass diese Personalprobleme à court terme durch departementsinterne Verlagerungen haben gelöst werden können. Ich kann Ihnen also mit gutem Gewissen beantragen, bei den Personalbezügen für das Bundesamt für Ausländerfragen dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen. Zur Rubrik Bundesamt für Flüchtlinge habe ich mich geäussert. Die Finanzkommission stimmt der Kürzung zu, die der Nationalrat vorgenommen hat. Ich möchte noch zwei Sätze zu den Nachtragskrediten anfügen, die auf der Fahne nicht erscheinen, weil es da keine abweichende Meinung gibt. In der Eintretensdebatte ist gesagt worden, der schwierigste Brocken bei diesen Nachtragskrediten, nämlich der Nachtragskredit für den Einsatz der Chefanklägerin des UNO-Kriegsverbrechertribunals, sei an sich ein unerfreuliches Kapitel. "Da schweigt des Sängers Höflichkeit", habe ich Herrn Stadler sagen hören. Die Finanzkommission hat sich davon überzeugen lassen, dass dieser Nachtragskredit aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen notwendig geworden ist, und dass das Parlament also letztlich gar nicht anders handeln kann, als diesen Nachtragskredit zu bewilligen. Die beiden übrigen Nachtragskredite aus dem Bereich des EJPD sind durch einen Beschluss der Finanzdelegation zu gewöhnlichen Vorschüssen erklärt worden, womit uns eigentlich keine andere Wahl bleibt, als ihnen zuzustimmen.

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