Ständerat: Herbstsession 2000; 05.10.00

Nationaler Kohäsionsfonds

Ganze Dabatte zu diesem Geschäft

Leuenberger Ernst (S, SO): Eigentlich behandeln wir hier diese vier Standesinitiativen, diese vier Hilferufe aus vier verschiedenen Kantonen, und die einstimmig zur Überweisung empfohlene Kommissionsmotion deshalb, weil der Bundesrat es offensichtlich unterlassen hat, die Folgen der Reorganisation der Rüstungsbetriebe, die Folgen der grossen PTT-Reform von 1997 und der Bahnreform von 1998, die Folgen der Auswirkung auf die Arbeitsplätze, die Folgen der Auswirkungen auf einzelne Regionen zu evaluieren, darzustellen und dem Parlament Massnahmen vorzuschlagen oder von sich aus Massnahmen zu ergreifen. Wir haben in diesem Zusammenhang festgestellt, dass offenbar ordnungspolitische Bedenken - das ist ein neues Modewort - eine zentrale Rolle gespielt haben, und dieser Ständerat hat mit allergrösster Genugtuung festgestellt, dass vor wenigen Tagen hier Herr Wirtschaftsminister Couchepin auf eine entsprechende Frage amtlich festgehalten hat: Den Begriff Ordnungspolitik gibt es auf Französisch nicht. Ich bin ihm für diese Feststellung ausserordentlich dankbar, und ich bin auch sicher, dass er sich bei künftigen Diskussionen daran erinnern wird. Der Bundesrat hat die Auswirkungen seiner Unterlassung der Nichtevaluation dieser Folge der Reorganisationen bereits zu spüren bekommen, indem nämlich - gestern, glaube ich - eine Service-public-Motion im Zusammenhang mit der ganzen Legislaturplanung gegen den erklärten Willen des Bundesrates vom Ständerat überwiesen worden ist, mit dem klaren Auftrag an den Bundesrat, Service-public-Anforderungen zu diskutieren. In diesem Sinne bin ich froh - und stehe voll hinter den Beschlüssen der Kommission -, dass wir uns in einer Motion, in einem "Soi disant"-Gegenvorschlag zu den Standesinitiativen, haben zusammenraufen können. Ich glaube, die Instrumente, die hier beschrieben und vorgeschlagen werden, sind durchaus hilfreich. Ich bin auch mit dem Kommissionssprecher und Herrn Maissen der Auffassung, dass diese Motion ein Signal an den Bundesrat sein soll, dass er weiter gehen muss, als er es in seinen bereits beschlossenen und verkündeten Massnahmen in diesem Zusammenhang vorgesehen hat. Und es wird auch ganz klar zum Ausdruck kommen, dass höchstwahrscheinlich die zur Verfügung gestellten Geldmittel nicht ausreichen werden, um die Ziele zu erreichen. Sprechen wir vom Geld! In diesem Zusammenhang kann ich mir eine kritische Bemerkung zu den Standesinitiativen nicht ersparen, denn die Standesinitiativen sind von mir aus gesehen sehr gut gemeint, im Sinne: Es gibt die Guten und jene, die es gut meinen. Sie sind davon ausgegangen, man könnte einen Fonds äufnen und speisen - hören Sie genau hin! - aus den Gewinnen der SBB, aus Gewinnen der Post und aus Gewinnen der Swisscom. Es könnte sein, dass dieser Finanzierungsmodus innert kürzester Zeit zu einer Art Nullsummenspiel verkäme, und dann zwar ein Fonds beschlossen wäre, aber eigentlich der Bach, der dieses Reservoir füllen sollte, schlicht und einfach versiegt. Halten wir den Initianten zugute, dass sie ihre Standesinitiativen zu einem Zeitpunkt lanciert haben, in dem die ganze Landschaft, vor allem bezüglich Swisscom, noch erheblich freundlicher aussah, als das derzeit der Fall ist. Insofern ist es mir, ich gestehe es offen, nicht besonders schwer gefallen, mich mit dem Kommissionsentscheid abzufinden, wonach man eben den Initiativen keine Folge geben soll. Ich habe bereits ausgeführt, dass wir zur Erreichung dieser Ziele mehr Geldmittel zur Verfügung stellen müssen, als der Bundesrat das in den von ihm verkündeten Massnahmen vorsieht, und ich will auch gerne bekennen, dass ich Sie bei Gelegenheit drum bitten werde - wenn es um Steuersenkungen geht -, das "Kässeli" nicht so stark zu leeren, dass dann überhaupt nichts mehr drin ist, wenn wir diese Massnahmen finanzieren sollten. Im Sinne dieser Bemerkungen möchte ich noch einmal allen Mitgliedern der KVF dafür danken, dass wir uns haben zusammenraufen können, und ich möchte Sie bitten, den Anträgen der KVF zuzustimmen.

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