Ständerat: Herbstsession 2000; 26.09.00

Bundesgesetz über den Konsumkredit. Änderung

Ganze Dabatte zu diesem Geschäft

Leuenberger Ernst (S, SO): Ich habe in meinem einleitenden Votum heute morgen gesagt, dass wir im Spannungsfeld zwischen Konsumentenschutz und Gläubigerschutz stehen. Ich akzeptiere, dass Herr Reimann hier voll auf Gläubigerschutz macht - es ist legitim, wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Aber ich glaube, wir als Gesetzgeber, die wir wissen, dass es verschiedene Kantone gibt - und wir sind ja die Kammer der Kantonsvertreter -, die den Konsumentinnen- und Konsumentenschutz etwas stärker gewichtet haben als den Gläubigerschutz, würden mit der Zustimmung zum Antrag Reimann die Gewichte so eindeutig auf den Gläubigerschutz legen, dass wir diesem Gesetz nicht nur Zähne ziehen, sondern ihm sogar einen Maulkorb anziehen würden. Das soll man bei Hunden machen, aber nicht bei diesem Gesetz. Darum bitte ich dringend, auf der Linie der Kommission zu bleiben.

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