Ständerat: Frühlingssession 2000

Votum zum Eintreten auf die Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes

Fünfte Sitzung - Montag, 14. März 2000

(Ernst Leuenberger begründet, weshalb er es ablehnt, dass der Bund als Arbeitgeber einseitig beschliessen will, es sei in der Bundespensionskasse vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat zu wechseln.)

Leuenberger Ernst (S, SO): Erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung: Ich möchte doch darum bitten, dass die organisatorischen Probleme der ehemaligen EVK, die wir alle leidvoll genug mit erleben durften, unseren Entscheid in der Frage, die jetzt hier ansteht, nicht beeinflussen. Ich möchte mich sodann nicht auf den historischen Systemstreit einlassen, ob nun das Leistungsprimat oder das Beitragsprimat besser sei. Ich schliesse mich gerne den Äusserungen von Herrn Inderkum an, der festgehalten hat, dass landläufig und weit verbreitet die Meinung gilt, das Leistungsprimat sei a priori besser. Ob das stimmt oder nicht, wäre zu prüfen. So einfach, wie es sich einige machen, indem sie sagen, das Beitragsprimat sei im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, diese hätten das nur noch nicht begriffen und ihre Organisationen auch nicht, ist es aber nicht. Es sind Beispiele von Wechseln vom Leistungs- zum Beitragsprimat genannt worden. Jene, die diese Beispiele erwähnt haben, haben es unterlassen zu schildern, wie dieser Übergang erfolgt ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Wechsel in den Kantonen - einige kenne ich aus eigener Anschauung in denen er vollzogen worden ist, absolut harmonisch herbeigeführt worden ist, und zwar in sorgfältig geführten Verhandlungen durch die obersten Personalchefs. Ich denke, Herr Stähelin war im Kanton Thurgau als Finanzminister ebenfalls oberster Personalchef. Dank Verhandlungen mit den Personalorganisationen ist diese Geschichte so weit vorangetrieben worden, dass am Schluss, mindestens im öffentlichen Bereich, Konsenslösungen gefunden werden konnten. Im privaten Bereich gilt das erst recht, und es ist interessant zu hören, dass eigentlich alle der Meinung sind, die ganzen Anstellungsbedingungen des Bundespersonals müssten sich mehr und mehr den in der Privatwirtschaft üblichen Anstellungsbedingungen annähern. Das scheint mehrheitlich Ihr Wille zu sein. Darf ich Sie bitten, nicht nur A, sondern auch B zu sagen, wenn Sie das ausführen. Ist Ihnen denn bekannt, dass im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge just für die Privatwirtschaft und die dortigen Vorsorgeeinrichtungen klare Vorschriften erlassen worden sind, die zum Beispiel eine paritätische Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen bedeuten? Paritätisch heisst, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen wie die Arbeitgeber in den Entscheidorganen vertreten sind - nicht in irgendwelchen Konsultationsorganen, sondern in den Entscheidorganen. Das wäre allenfalls in Artikel 51 BVG nachzulesen. Wenn wir nun diese Figur aus der Privatwirtschaft heranziehen, wie Sie das immer wieder als Wunsch präsentieren, müsste ich Ihnen eigentlich dringend empfehlen, nicht heute zum Beispiel eine Absichtserklärung einseitig aus Arbeitgebersicht ins Gesetz zu schreiben, sondern dann würde ich auf geeignetem parlamentarischem Weg dem Arbeitgebervertreter, dem Bundesrat, meinetwegen den Auftrag geben, mit seinen Personalorganisationen in der gewohnt sorgfältigen und subtilen Art diese ganze Geschichte vorzubereiten und aufzubereiten. Ich muss Ihnen sagen, dass der Weg, den die Kommissionsmehrheit gewählt hat, ein Holzweg ist. Ich meine das nicht nur aus aktuellem Anlass, weil das Bundespersonalgesetz mir langsam schlaflose Nächte bereitet und diese Geschichte noch sozusagen die oberste Schicht auf dem Fuder ist, die dann möglicherweise das ganze Fuder zum Einstürzen bringt oder jedenfalls zu grossen Problemen führt, sondern auch aus folgendem Grund - ich erlaube mir, hier auf das Votum des Kommissionspräsidenten einzugehen: Wenn das Bundespersonal und seine Organisationen mit dem Bundesarbeitgeber sprechen, dann sprechen - ich zitiere, und es tut mir weh, diese Worte in den Mund zu nehmen - oder sitzen nicht irgendwelche Leute an irgendwelchen runden oder eckigen Tischen, da sitzen repräsentative Vertretungen, die 80 oder 90 Prozent des Bundespersonals vertreten, mit dem Bundesrat zusammen. Sie haben in der Vergangenheit, in den 70 Jahren der Gültigkeitsdauer des jetzt langsam auslaufenden Beamtengesetzes, immer wieder Lösungen gesucht und Lösungen gefunden, die diesem Land mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg unter anderem den sozialen Frieden massgeblich garantiert haben. Denn eines wollen wir uns doch einen Augenblick lang in Erinnerung rufen: In all unseren europäischen Nachbarländern, in denen für meinen Geschmack sehr häufig - ich sage es offen: zu häufig - von Streik die Rede ist, ist doch der Kern all dieser Bewegungen auch immer wieder beim öffentlichen Personal zu suchen. Eine kluge Arbeitgeberpolitik des Bundes, die meisten Kantone mit eingeschlossen, hat doch immer wieder dazu geführt, dass in der Schweiz eben die typisch schweizerische Art von Sozialpartnerschaft gepflegt wurde und man gemeinsam Wege gesucht und gefunden hat. Bezüglich dieser strittigen Frage Beitragsprimat oder Leistungsprimat - gestehe ich Ihnen offen ein, dass ich als damals kleiner solothurnischer Gewerkschaftssekretär nicht schlecht staunte, als ich eines Tages in der Zeitung las, dass in der löblichen Stadt Zürich das städtische Personal - das sind Leute, mit denen man nicht einfach Schlitten fahren kann - gemeinsam mit der städtischen Regierung eine Lösung gefunden habe. Es sei nun Zeit für einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Es gab noch verschiedene Begleiterscheinungen, zwei, drei Schlaumeiereien, aber lassen wir das beiseite. Ich habe staunend von diesem Wechsel Kenntnis genommen. Ich will Sie nun eindringlich bitten: Wenn schon von Wechsel die Rede sein soll, dann brechen Sie diesen, wie das gute, gesunde und solide Schweizerart ist, nicht heute übers Knie - ich bin froh, dass das heute einige gesagt haben - und schreiben ihn aber jetzt auch nicht als Arbeitgeberhaltung ins Gesetz. Ich kenne Herrn Bundesrat Villiger als Verhandlungspartner, wir waren auch schon Verhandlungsgegner. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich wünsche mir - ich werde nicht mit Ihnen über diese Sache verhandeln, Herr Bundesrat, ich bin in dieser Pensionskassenfrage aus dem Spiel -, dass Sie noch lange dabei bleiben. Ich wünsche mir einen Arbeitgeberverhandlungspartner, der ohne fixes, gebundenes Mandat kommt. Was ist denn das für eine Art Verhandlungen, wenn wir unseren Personalherrn des Bundes mit einem Verhandlungsmandat zu den Personalorganisationen schicken, in dem wir bis ins Detail festgeschrieben haben, was er dort zu verhandeln und zu erreichen hat. Wir wollen, wir können, wir dürfen, wir sollen ihm dieses Verhandlungsmandat nicht auf dem Gesetzeswege geben. Ich bitte Sie ganz eindringlich - vielleicht gelingt es auch dem Herrn Kommissionspräsidenten -, der Sozialpartnerschaft doch noch etwas abzugewinnen, die Sozialpartnerschaft etwas ernster zu nehmen. Dies indem auch er mit mir der Meinung ist, dass an runden oder an eckigen Tischen, in verrauchten oder in unverrauchten Sälen Lösungen gesucht und Lösungen gefunden werden. Ich darf vielleicht den Damen und Herren, die parteipolitisch eher zur CVP neigen, doch noch einen kleinen Hinweis geben. Es gibt eine Gewerkschaft, die Transfair heisst. Diese hat historisch mindestens immer wieder die Hoffnung geäussert, dass sie in der CVP da und dort doch noch auf offene Ohren stossen könnte. Ich nehme an, sie haben nicht nur mir als Ungläubigem ihren Brief geschrieben, sondern auch Ihnen. Auch aus diesem Schreiben geht hervor, dass jetzt nicht der Zeitpunkt ist, diesen Grundsatzentscheid hier im Gesetz zu fällen, sondern, wenn Bedarf besteht, dem Bundesarbeitgeber Aufträge zu erteilen, auf dem Verhandlungsweg - ich hoffe noch einmal, es werde Herr Villiger sein, der diese Verhandlungen führen wird - zu Lösungen zu kommen, die schlussendlich zu einem Konsens führen. Im Augenblick habe ich den Eindruck, dass die Kommissionsmehrheit bloss einen suboptimalen Weg gewählt hat. Ich trete auf die Vorlage ein, ich stimme beim Artikel 29a, den wir jetzt debattieren, mit der Minderheit. Ich hoffe, dass es vielen von Ihnen gelingt, das auch zu tun. Dies im Wissen, dass Sie sich damit nicht materiell abschliessend zur Frage Leistungsprimat oder Beitragsprimat äussern, sondern, dass Sie damit zum Ausdruck bringen: Wir wollen nicht über den Gesetzesweg dem obersten Personalherrn des Bundes ein gebundenes Verhandlungsmandat geben.

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