Ständerat: Sommersession 2000

Staatsrechnung 1999

Leuenberger Ernst (S, SO), für die Kommission: Die Rechnung des EJPD für 1999 schliesst um 116 Millionen Franken oder um 6 Prozent besser ab als budgetiert. Allerdings sind bei der Budgetierung die Nachträge mit einkalkuliert. Das ist aus finanzpolitischer Sicht an sich ein positives Resultat; indessen ist in Betracht zu ziehen, dass gegenüber dem Vorjahr 1998 die Ausgaben um mehr als 20 Prozent angestiegen sind. Diese Schwankungen sind sehr schnell erklärt, wenn man sich Rechenschaft darüber gibt, dass über vier Fünftel, über 80 Prozent, des Budgets des EJPD auf das Bundesamt für Flüchtlinge entfallen. Das Bundesamt selber, aber auch das Departement haben in der Rechenschaftsablage zu Recht festgehalten, dass die Aufwendungen des BFF relativ schwer budgetierbar sind, weil hier durch wenig beeinflussbare Ereignisse plötzlich Mehrausgaben anfallen können. Die Finanzkommission hat sich in Subkommission und Kommission mit einigen Detailfragen beschäftigt; Schwerpunkt war wiederum das Bundesamt für Flüchtlinge: Zum einen ist aufgefallen, dass neben den rund 400 Planstellen in diesem Bundesamt aus der Leistungsbereitschaft 211 Stellen eingesetzt werden. Es ist die Frage erörtert worden, ob das nicht zu Qualitätsproblemen, zu hoher Fluktuation führt. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass es bei den Schwankungen im Arbeitsanfall letztlich keine andere Möglichkeit gibt, als diesen Weg der relativ flexiblen Personalpolitik zu wählen, wiewohl wir informiert wurden, dass diese befristeten Stellen zu einer hohen Personalfluktuation mit einigen Problemen führen. Die Finanzkommission hat sich sodann mit der Frage befasst, ob es Zahlungsrückstände des Bundes gegenüber den Kantonen gibt, eine Frage, die ja von den Kantonen häufig an uns herangetragen wird. Wir haben die relativ erstaunliche Auskunft erhalten, dass gerade beim Bundesamt für Flüchtlinge eher das Umgekehrte der Fall ist, dass es vereinzelt Kantone gäbe, die ihre Abrechnungen so spät unterbreiten würden, dass eine gründliche Kontrolle erschwert sei. Es sind Kantone genannt worden, aber ich will mich da der Denunziation enthalten. Ich nehme an, die betreffenden Kantone wissen, um wen es sich handelt. Zahlungsrückstände im Bereich dieses Departementes sind also nicht auszumachen. Wir sind auf einen interessanten Kreditrest gestossen, der von uns diskutiert und hinterfragt worden ist, und wir haben befriedigende Antworten erhalten. Im Staatsschutzbereich, bei den Staatsschutzaufgaben der Kantone resp. den Beträgen an die Kantone für diesen Zweck ist ein relativ grosser Kreditrest aufgefallen. Die Kommission hat festgestellt, dass dieser Umstand darauf zurückzuführen ist, dass die betroffenen Kantone in ihren ursprünglichen Budgetberechnungen von durchschnittlichen Lohnkosten von 133 000 Franken ausgegangen sind. Nach Intervention des Eidgenössischen Finanzdepartementes ist es dann gelungen, diese Lohnkosten im Durchschnitt bei 100 000 Franken anzusiedeln. Die Differenz in einer Grössenordnung von doch immerhin 30 Prozent hat zu diesem Kreditrest geführt. Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zur Rechnung des EJPD. Nachträge aus dem EJPD gibt es keine.

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