
Ständerat: Sommersession 2000
Staatsrechnung 1999
Leuenberger Ernst (S, SO), für die Kommission: Die Rechnung des
EJPD für 1999 schliesst um 116 Millionen Franken oder um 6 Prozent besser
ab als budgetiert. Allerdings sind bei der Budgetierung die Nachträge
mit einkalkuliert. Das ist aus finanzpolitischer Sicht an sich ein positives
Resultat; indessen ist in Betracht zu ziehen, dass gegenüber dem Vorjahr
1998 die Ausgaben um mehr als 20 Prozent angestiegen sind. Diese Schwankungen
sind sehr schnell erklärt, wenn man sich Rechenschaft darüber gibt,
dass über vier Fünftel, über 80 Prozent, des Budgets des EJPD auf das
Bundesamt für Flüchtlinge entfallen. Das Bundesamt selber, aber auch
das Departement haben in der Rechenschaftsablage zu Recht festgehalten,
dass die Aufwendungen des BFF relativ schwer budgetierbar sind, weil
hier durch wenig beeinflussbare Ereignisse plötzlich Mehrausgaben anfallen
können. Die Finanzkommission hat sich in Subkommission und Kommission
mit einigen Detailfragen beschäftigt; Schwerpunkt war wiederum das Bundesamt
für Flüchtlinge: Zum einen ist aufgefallen, dass neben den rund 400
Planstellen in diesem Bundesamt aus der Leistungsbereitschaft 211 Stellen
eingesetzt werden. Es ist die Frage erörtert worden, ob das nicht zu
Qualitätsproblemen, zu hoher Fluktuation führt. Wir haben uns davon
überzeugen lassen, dass es bei den Schwankungen im Arbeitsanfall letztlich
keine andere Möglichkeit gibt, als diesen Weg der relativ flexiblen
Personalpolitik zu wählen, wiewohl wir informiert wurden, dass diese
befristeten Stellen zu einer hohen Personalfluktuation mit einigen Problemen
führen. Die Finanzkommission hat sich sodann mit der Frage befasst,
ob es Zahlungsrückstände des Bundes gegenüber den Kantonen gibt, eine
Frage, die ja von den Kantonen häufig an uns herangetragen wird. Wir
haben die relativ erstaunliche Auskunft erhalten, dass gerade beim Bundesamt
für Flüchtlinge eher das Umgekehrte der Fall ist, dass es vereinzelt
Kantone gäbe, die ihre Abrechnungen so spät unterbreiten würden, dass
eine gründliche Kontrolle erschwert sei. Es sind Kantone genannt worden,
aber ich will mich da der Denunziation enthalten. Ich nehme an, die
betreffenden Kantone wissen, um wen es sich handelt. Zahlungsrückstände
im Bereich dieses Departementes sind also nicht auszumachen. Wir sind
auf einen interessanten Kreditrest gestossen, der von uns diskutiert
und hinterfragt worden ist, und wir haben befriedigende Antworten erhalten.
Im Staatsschutzbereich, bei den Staatsschutzaufgaben der Kantone resp.
den Beträgen an die Kantone für diesen Zweck ist ein relativ grosser
Kreditrest aufgefallen. Die Kommission hat festgestellt, dass dieser
Umstand darauf zurückzuführen ist, dass die betroffenen Kantone in ihren
ursprünglichen Budgetberechnungen von durchschnittlichen Lohnkosten
von 133 000 Franken ausgegangen sind. Nach Intervention des Eidgenössischen
Finanzdepartementes ist es dann gelungen, diese Lohnkosten im Durchschnitt
bei 100 000 Franken anzusiedeln. Die Differenz in einer Grössenordnung
von doch immerhin 30 Prozent hat zu diesem Kreditrest geführt. Die Finanzkommission
beantragt Zustimmung zur Rechnung des EJPD. Nachträge aus dem EJPD gibt
es keine.
|
|
     |