Ständerat: Wintersession 2000; 06.12.00

Parlamentarische Initiative Thanei Anita. Arbeitsrecht. Erhöhung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren

Ganze Dabatte zu diesem Geschäft

Leuenberger Ernst (S, SO): Lassen Sie einen Nichtjuristen - aber immerhin Gewerkschaftssekretär - hier ausführen, dass er zwanzig Jahre lang im Kanton Solothurn vor Arbeitsgerichten als Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter aufgetreten ist und dabei dieses schnelle, summarische, kostenlose Verfahren schätzen gelernt hat. Selbstverständlich - das gebe ich gerne zu - sind die Richterinnen- und Richterpersönlichkeiten ausserordentlich gefordert, wenn sie da möglicherweise beidseitig, von beiden Parteien her, von Laien angesprochen werden. Aber ich habe in diesen zwanzig Jahren wirklich die Erfahrung gemacht, dass die solothurnischen Obmänner und Obfrauen der Arbeitsgerichte, immer in Würdigung aller Aspekte, sehr häufig Vermittlungsvorschläge haben unterbreiten können, die zu einem befriedigenden, sehr schnellen Abschluss des Handels geführt haben. Ich muss Ihnen offen gestehen, und ich weiss, dass ich das in Anwesenheit von so vielen Anwälten besser nicht sagen sollte: Die Aussicht darauf, ein arbeitsrechtliches Verfahren, ein relativ einfaches Verfahren vor einem Zivilgericht verhandeln zu müssen, hat schon sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon abgehalten, den Weg zum Gericht zu gehen. Denken Sie nur daran: Bevor irgendetwas passiert, ist bereits die Rede von einem Kostenvorschuss, was durchaus zum Beispiel eine fremdsprachige Arbeitnehmerin, einen fremdsprachigen Arbeitnehmer sofort verschreckt. Er sagt sich: "Ich habe eine Forderung an meinen Arbeitgeber, und jetzt soll ich noch bezahlen dafür, dass sich überhaupt jemand liebevoll über dieses Anliegen beugt?" Damit habe ich für etwas plädiert, was ja längstens im Gesetz steht, seit 1972, hat uns Frau Slongo gesagt. Jetzt geht es darum festzulegen, wie hoch denn die Streitwertgrenze sein soll. Ich weiss, dass Sie sagen werden: "Ja was, 20 000 Franken? Diese Leute müssen ja Löhne haben, das ist ja enorm, wenn 20 000 Franken nicht hoch genug sein sollen." Aber Sie wissen, dass gerade auch nach den Regelungen im Kündigungsrecht, die wir bei einer früheren OR-Revision eingeführt haben, relativ schnell Forderungen entstehen können, die bei mittleren Einkommen die Grenze von 20 000 Franken überschreiten; das ist vor allem bei fristlosen Entlassungen der Fall, wenn es darum geht, den Rahmen des OR auszuschöpfen. Ich finde von daher die Initiative, die da vorliegt und die von der Mehrheit unterstützt wird, durchaus einen gangbaren Weg, einen sinnvollen Weg auch. Ich möchte Sie eigentlich bitten, hier nicht allzu kleinlich zu sein, sondern zu unterstreichen, dass dieses Verfahren aus unserer Sicht positive Wirkungen hat. Dieses Verfahren hilft aus unserer Sicht gerade den Gewerbetreibenden, würde ich Herrn Kollege Jenny sagen, und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, relativ schnell zu einer eindeutigen Situation zu kommen. Denn es nützt mir als Arbeitnehmer nichts, wenn ich Recht, Anspruch auf einige Tausend Franken Lohn habe; ich sollte das Geld möglichst schnell haben, denn ich sollte ja Rechnungen bezahlen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

MedienKontaktGaestebuchArchivLinks